2025-10-01T10:04:11+0000

Innovation Group nimmt zu neuen Verträgen Stellung

Vor zwei Wochen (17.09.2025) berichtete schaden.news erstmals über die [Produktbeschreibung von Innovation Group, die die Grundlage für neue Verträge mit Kooperationsbetrieben sein soll](https://www.schaden.news/de/article/link/44699/innovation-group-will-neue-vertraege-durchsetzen). Die Redaktion hatte im Rahmen der Recherche vor der Erstveröffentlichung auch Innovation Group um eine Stellungnahme gebeten. Die Fragen wurden nun in der vergangenen Woche (24.09.2025) beantwortet. ## Policenwelt und Servicebedarf haben sich verändert In dem Statement des Vorstandsvorsitzenden Mark Alagna bestätigt Innovation Group grundsätzlich, dass es eine Neuregelung geben wird. Allerdings handele es sich nach Angaben der Stuttgarter nicht um „komplett neue Verträge, sondern um Ergänzungen zu bestehenden Vereinbarungen“. Ziel sei es, „sowohl auf die Bedarfe der Werkstätten und der Kunden einzugehen! Daher müssen wir die Verträge im Sinne aller Beteiligten bedarfsgerecht ergänzen.“ Die bisherigen Tarife sind laut Innovation Group bereits seit über 20 Jahren in Anwendung. „Die Policenwelt und die Servicebedarfe haben sich aber weiterentwickelt. Daher müssen wir als Dienstleister und verbindendes Element auf diese Entwicklungen gestaltend einwirken.“ Doch wie genau sehen diese neuen Regelungen konkret aus? ## Ersatzmobilität: Distanzierung von Abschlägen, aber keine Aussage zu konkreter Regelung Von Kooperationsbetrieben hatte es vor allem Kritik daran gegeben, dass es Reduzierungen bei Stundenverrechnungssätzen geben solle, wenn die Ersatzmobilität abrechnungsfähig ist. Davon distanziert sich Innovation Group. Die Frage der Redaktion am Innovation Group lautete: „Wird der Unfallersatzwagen vergütet? Müssen Betriebe Abschläge hinnehmen?“ In der Stellungnahme gegenüber schaden.news antworten die Stuttgarter: „Von „Abschlägen hinnehmen“ distanzieren wir uns, dass verstehen wir nicht unter Partnerschaft. Wir stehen dazu mit unseren Werkstattpartnern im Gespräch und stimmen die Regulierung von Servicemerkmalen und Produkten ab.“ Was das konkret bedeutet schreibt Innovation Group nicht. Man kann aus der Antwort interpretieren, dass es überhaupt noch keine genaue Regelung zur Ersatzmobilität gibt. Auch auf die Frage nach pauschalen Forderungen von Innovation Group gegenüber Kooperationsbetrieben, die Stundensätze generell zu reduzieren, von denen Partnerwerkstätten und auch der Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) berichten, bleiben die Stuttgarter gegenüber schaden.news vage: „Wir stehen wie jedes Jahr mit unseren Werkstattpartner in einem partnerschaftlichen Dialog und stimmen individuelle Stundenverrechnungssätze ab. Wo, wann und durch wen diese Gerüchte entstanden sind, entzieht sich unserem heutigen Kenntnisstand. Wir befinden uns in individuellen Gesprächen mit unseren Werkstattpartner.“ Ein klares Dementi hört sich anders an. ## Gibt es Änderungen an der Direktkundenregelung oder eine neue Gebühr? Als Reaktion auf die erste Veröffentlichung von schaden.news über die Produktbeschreibung hatten Leserinnen und Leser der Redaktion berichtet, dass es Veränderungen im Rahmen der Direktkundenregelung geben soll. [In den Zuschriften war auch die Rede von einer Provision in Höhe von fünf Prozent.](https://schaden.news/de/article/link/44713/vertraege-innovation-group-reaktionen-bvdp-und-betriebe) Dem widerspricht Innovation Group: „Wir werden keine Änderungen an den heute bereits vorhandenen
Prozessen diesbezüglich vornehmen.“ Auf die direkte Frage nach einer Provision antworteten die Stuttgarter zunächst mit einem klaren „Nein.“ Schränken dann aber unmittelbar ein: „Provisionsmodelle oder vergleichbare Modelle unterliegen jedoch zum Teil der Geheimhaltung und / oder Datenschutz. Diese besprechen wir individuell mit unseren Werkstattpartner.“ Auch hier lässt sich Innovation Group bei genauem Hinschauen eine Hintertür offen. Innovation Group sagt „Nein“ zur Provision bei der Direktkundenregelung, weist aber gleich darauf hin, dass „Provisionsmodelle“ der Geheimhaltung unterliegen. Schließt also am Ende weder das eine noch das andere aus. ## Wird langjährigen Kooperationsbetrieben aufgrund der Erweiterung des HDI-Werkstattnetzes gekündigt? Nach der Übernahme des Werkstattnetzes der HDI durch Innovation Group gibt es Befürchtungen von langjährigen Kooperationsbetrieben, dass es nun zu einer Neuordnung der Kooperationen und Kündigungen kommen könnte. Dazu stellt Innovation Group fest: „Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit den Kollegen der SSV und die strategische Partnerschaft mit der HDI Gruppe! Wir prüfen die Bedarfe sowohl des Kunden und aller anderer Kunden und sehen dies ergänzend zu unserem heutigen Netzwerk. Die Innovation hat heute das größte Werkstattnetz für alle unsere Kunden. Wir setzen weiterhin auf verlässliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Betrieben. Alle anderen Mutmaßungen entbehren jeglicher Grundlage.“ Im Gegensatz zu anderen Antworten ist dieses Statement klar. [Offenbar ist die Einschätzung von Brancheninsidern richtig, dass Innovation Group bei der Integration vor allem von herstellergebundenen Werkstätten ein separates OEM-Werkstattnetz aufbauen will.](https://www.schaden.news/de/article/link/44690/innovation-group-uebernimmt-werkstattnetz-der-hdi-versicherung) ## Ausweichende Antwort zur Bestellpflicht von Ersatzteilen In der Produktbeschreibung, die der Redaktion vorliegt, heißt es zur Bestellpflicht von Ersatzteilen eindeutig: „Die Original-Gebrauchtteile und die Ersatzteile mit Erstausrüsterqualität müssen über die Innovation Group Parts GmbH bezogen werden, um die Qualität sicherzustellen.“ Nach einer Bestellpflicht hatte die Redaktion auch konkret gefragt. In der Stellungnahme weicht Innovation Group mit dieser Formulierung aus: „Wir haben bereits heute sehr gut bestehende Partnerschaften zwischen den Werkstattpartner und IG Parts und setzen weiterhin darauf! Unser neuer Parts-Pilot verbindet alle Beteiligten technisch miteinander und ermöglicht somit die notwendigen Qualitäts- und Prozesssicherheiten für alle Beteiligten. Wir stehen dazu im individuellen Dialog mit den Werkstattpartnern.“ ## Keine klare Aussage zum Stundensatz bei Reparatur von Caravan und Camper Sehr [scharfe Kritik hatte es von Caravan-Fachbetrieben (die auch Kooperationsbetriebe von Innovation Group sind) und auch vom BVdP an einer geplanten Neuregelung in Bezug auf die Abrechnung von Instandsetzungen bei Wohnmobilen und Wohnwagen](https://www.schaden.news/de/article/link/44699/innovation-group-will-neue-vertraege-durchsetzen) gegeben. In der Produktbeschreibung heißt es unter der Überschrift „Reparaturservice Camper / Caravan“ von Innovation Group dazu: „Bei Kasko, sowie Kraft-Haftpflicht Schäden ist der Stundenverrechnungssatz aus dem Produkt Reparaturservice Komfort anzuwenden.“ In der Stellungnahme schreiben die Stuttgarter zu diesem Punkt: „Wir werden weiterhin auch in Camper- und Caravan-Geschäft auf individuelle Vereinbarungen mit unseren Werkstattpartner setzen. Nach unserer Einschätzung wird es weiterhin Unterschiede zwischen PKW- und diesem besonderen Geschäft geben.“ Was diese Aussage in Punkto Stundensätze bedeutet, bleibt unkonkret. ## Innovation Group hält sich alle Optionen offen In vielerlei Hinsicht erscheinen die Antworten von Innovation Group auf die Nachfragen der Redaktion eher vage, bleiben unkonkret und schaffen kaum Klarheit. Zu Beginn des Statements aus Stuttgart stellte der Vorstandsvorsitzende Mark Alagna folgenden Satz voran: „Gerne machen wir die übergeordneten Ziele und Rahmenbedingungen offen. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass viele Details auf individueller Ebene mit unseren Partnerbetrieben abgestimmt werden. Diese Art von Vereinbarungen gehört nicht in die öffentliche Diskussion, sondern in den direkten Dialog.“ Die anstehenden Anpassungen ab 2026 würden dazu dienen, Transparenz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen. „Veränderungen gehören zu einem dynamischen Markt - entscheidend ist, dass wir gemeinsam Lösungen entwickeln, die zukunftsfähig sind.“