2025-09-17T12:29:18+0000

Innovation Group will neue Verträge durchsetzen

Derzeit sind die Werkstattberater und Netzwerkentwickler des Schadensteuerers Innovation Group viel unterwegs. Ihre Mission: Die Stuttgarter Zentrale will, dass alle Kooperationsbetriebe ab Januar 2026 neue Verträge bekommen. Schaden.news liegt die Produktbeschreibung von Innovation Group vor, die Grundlage für die individuellen Verträge ist. Hieraus geht hervor, dass es zahlreiche grundlegende Änderungen im Vergleich zu den früheren Vereinbarungen gibt. ## Mehr Tarife mit verschiedenen Servicebausteinen und Bestellpflicht für Ersatzteile In den neuen Verträgen soll es mehr Service-Tarife geben als bisher. Neben dem bekannten Reparaturservice Basis (ohne Hol- und Bringservice und Ersatzfahrzeug) sowie dem Reparaturservice Komfort (mit kostenlosem Hol- und Bringdienst und Bereitstellung eines „kleinen“ Ersatzfahrzeuges) gibt es ab dem 1. Januar 2026 den Reparaturservice Basis Plus und Premium Flex (mit abrechnungsfähigen Hol- und Bringdienst sowie Ersatzfahrzeug). Hinzu kommt wie bisher der Reparaturservice Direkt. Hier kann bei Kraftfahrt-Haftpflicht Schäden von Kfz-Versicherern, die ihr Reparaturvolumen über Innovation Group lenken lassen, der ausgehängte Stundensatz abgerechnet werden. Allerdings gilt dies nicht für Versicherungsnehmer mit Werkstattbindung. In der Produktbeschreibung steht dazu: „Kunden mit Werkstattbindung stellen keine Direktkunden dar. Die Kunden werden von der jeweiligen Versicherung als Reparaturservice Komfort, Basis, Premium Flex vermittelt.“ Für die Kooperationsbetriebe bedeuten die verschiedenen Tarife noch mehr Aufwand bei der Zuordnung ihrer Werkstattkunden, die über Innovation Group gesteuert werden. Zu den Neuerungen in den Verträgen zählt auch die Bestellpflicht für Ersatzteile. In der Produktbeschreibung, die der Redaktion vorliegt, heißt es dazu: „Die Original-Gebrauchtteile und die Ersatzteile mit Erstausrüsterqualität müssen über die Innovation Group Parts GmbH bezogen werden, um die Qualität sicherzustellen.“ ## Ersatzwagen sollen abrechnungsfähig sein, dafür aber weniger Stundenlohn für Arbeitszeit? Seit langem hatte sich der Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) immer wieder dafür eingesetzt, dass Mobilitätsleistungen von den Kooperationsbetrieben nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Nun scheint es in den neuen Verträgen Bewegung in diese Richtung zu geben. In den Tarifen Reparaturservice Basis Plus und Premium Flex werden sowohl der Hol- und Bringdienst als auch die Bereitstellung des Unfallersatzwagens als abrechnungsfähig beschrieben, so liest es sich in der Produktbeschreibung. Wie genau diese Regelung aussieht, ist nicht zu erfahren. Nach Aussagen einiger Kooperationsbetriebe sollen Innovation Group oder Kfz-Versicherer dafür einen „adäquaten Nachlass“ auf den Stundensatz fordern. Wenn dem so ist, wäre es für die Partnerwerkstätten wohl eher eine Mogelpackung als ein Fortschritt. ## Nach Übernahme des HDI-Werkstattnetzes: Pauschale Reduzierung der bisherigen Stundenstundensätze? Aus der Werkstattwelt sind zudem Stimmen zu hören, die berichten, dass Innovation Group nicht nur neue Tarife einführen, sondern auch grundsätzlich den „bisher vereinbarten Stundensatz drücken“ will. Von unterschiedlichen Kooperationsbetrieben aus verschiedenen Regionen wurden Hinweise darauf gegeben, dass versucht wurde, eine generelle Reduktion des Verrechnungssatzes um „über zehn Euro die Stunde“ zu erreichen. Einen tatsächlichen Beleg dafür gibt es bis jetzt jedoch nicht. Aussagen aus verschiedenen Redaktionsgesprächen lassen dieses Vorgehen allerdings plausibel erscheinen.
## Ärger bei PKW-Stundensatz für Caravan-Reparatur Fakt hingegen ist, dass in der Produktbeschreibung unter der Überschrift „Reparaturservice Camper / Caravan“ die Instandsetzung von Wohnwagen und Wohnmobilen zum rabattierten PKW-Stundensatz vereinbart werden soll. Konkret steht dort: „Bei Kasko, sowie Kraft-Haftpflicht Schäden ist der Stundenverrechnungssatz aus dem Produkt Reparaturservice Komfort anzuwenden.“ Kooperationsbetriebe, die die neuen Verträge mit dieser Regelung unterschreiben, werden dann Reparaturen an Caravan und Campern zu dem oben genannten reduzierten Stundensatz abrechnen müssen – und zwar bei allen Kfz-Assekuranzen, die zu den Kunden von Innovation Group zählen, egal, ob sie gesteuert wurden oder nicht. Gegenüber schaden.news äußerte sich eine Partnerwerkstatt, die kräftig in Erweiterungsbau, Equipment und Serviceleistungen für diesen Geschäftsbereich investiert hat: „Sollte diese Regelung so kommen, überlegen wir, die neuen Verträge nicht zu unterschreiben und aus der Schadensteuerung mit Innovation Group auszusteigen.“ Die Argumentation: „Wir haben den Geschäftsbereich Caravan und Camper seit Jahren erfolgreich ohne Zutun von Innovation Group aufgebaut und viel Geld in die Hand genommen.“ Jetzt würden sich die Stuttgarter das Geschäft „unter den Nagel reißen“. ## Statement von Innovation Group angefragt Die Redaktion hat den Leiter des Werkstattnetzes Karsten Stöcker und den Vorstandsvorsitzenden Mark Alagna um eine Stellungnahme von Innovation Group zu den neuen Verträgen und zu den Hinweisen aus der Branche gebeten. Ein Statement lag schaden.news bis Redaktionsschluss (17.9.) nicht vor. Allerdings haben die Stuttgarter zugesichert die Nachfragen zu beantworten. Mark Alagna antwortete am 12. September auf die Anfrage der Redaktion vom Vortag: „Gerne beantworten wir Deine Fragen. Wir benötigen jedoch etwas mehr Zeit, da wir aktuell viel unterwegs sind.“ Fortsetzung folgt…
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