2025-01-22T10:38:01+0000

Herstellerspezifische Beschränkungen beim Zugang zu OBD-Port rechtswidrig

2018 hat Stellantis (ehemals Fiat Chrysler Automobile) damit begonnen, den gewohnte Diagnosezugang über die OBD-Schnittstelle durch sogenannte Secure Gateways zu beschränken. Um auf Fahrzeugdaten bestimmter Modelle zugreifen zu können, müssen sich Kfz-Reparaturbetriebe seither vorab beim Fahrzeughersteller registrieren und mit persönlichen Daten anmelden; zudem muss das Diagnosegerät für die Dauer des Zugriffs mit den Servern des Herstellers verbunden werden. Weitere Hersteller folgten dem Beispiel. Bereits im Oktober 2023 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass diese Art der Beschränkung gegen die entsprechende EU-Verordnung verstößt. Das Landgericht Köln bestätigte in seinem Urteil von Mai 2024, dass der ungehinderte Zugang zu Fahrzeugdaten im Rahmen der Reparatur und Wartung auch für Dritte gewährleistet sein muss. Die dagegen von Stellantis eingelegte Berufung wurde nun in der letzten Woche vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen. „Wir begrüßen die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, das mit seinem Urteil dem Grundsatz des EuGH folgt. Es bestätigt erneut, dass herstellerspezifische Zugangsbeschränkungen, wie Secure Gateways illegal sind. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Service-Center und die damit einhergehende Wahlfreiheit der Verbraucher ist unser oberstes Ziel und dem sind wir mit der Abweisung der Berufung ein großes Stück näher gekommen“, betont Matthias Wittenberg, Head of Key Account Management bei Carglass, gegenüber schaden.news. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bezeichnete die Abweisung der Berufung in seiner aktuellen Pressemitteilung (21.01.2025) gar als „Meilenstein für einen fairen Wettbewerb“ im Kfz-Reparaturmarkt. ## Hersteller müssen Fahrzeugsicherheit gewährleisten, ohne Kfz-Werkstätten Zugang zu erschweren Die Autoglas-Spezialist Carglass hatte gemeinsam mit ATU bereits im Jahr 2020 eine Musterklage gegen den Stellantis-Konzern – früher FCA Italy SpA – beim Landgericht Köln eingereicht. Denn Secure Gateways verhindern nicht nur den freien Wettbewerb, sondern verursachen auch zusätzliche Kosten bei den Werkstätten, beispielsweise durch Lizenzgebühren. Der Fahrzeughersteller hatte die Notwendigkeit von Secure Gateways hingegen mit den Vorgaben zu Fahrzeug- und Cybersicherheit begründet. Da der Fall die Auslegung einer EU-Verordnung ((EU) 2018/858) betraf, legte das Landgericht Köln die entscheidende Frage 2022 dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vor. Der EuGH bestätigte, dass die Erfüllung gesetzlicher Zugangsansprüche nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden darf, die in der EU-Verordnung nicht ausdrücklich erlaubt wurden. Demnach muss der Fahrzeughersteller die Fahrzeugsicherheit durch die technische Konstruktion seiner Fahrzeuge gewährleisten und auch neue Anforderungen an die Cybersicherheit (insbesondere nach UN-Regelung Nr. 155) seien so umzusetzen, dass gesetzliche Zugangsansprüche Dritter nicht berührt werden. Das Landgericht Köln folgte der Grundsatzentscheidung des EuGH und gab der Klage von Carglass® und ATU vollumfänglich statt. Stellantis Europe legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, scheiterte damit nun jedoch vor dem Oberlandesgericht Köln. ## Wie geht’s nun weiter? Wie Stellantis nun auf das jüngste Urteil reagiert, bleibt freilich abzuwarten. Ebenso, wie der Einfluss den das Urteil aus Köln auf weitere anhängige Verfahren gegen andere Fahrzeughersteller hat. „Wir setzen uns weiterhin für eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fahrzeugherstellern ein, um dieses Urteil effektiv umzusetzen und sicherzustellen, dass Verbraucher von einem offenen und wettbewerbsfähigen Kfz-Servicemarkt profitieren“, betont Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer von Carglass, in der offiziellen Pressemeldung der Autoglas-Spezialisten abschließend.