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2024-11-27T10:30:30+0000

E-Rechnung: Das müssen Betriebe jetzt beachten

Ab 2025 sind Unternehmer in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, bei im Inland steuerbaren Umsätzen an andere Unternehmer elektronische Rechnungen auszustellen. „Eine elektronische Rechnung ist dabei eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“, erklärt Henrik Herberg von der bpr Mittelstandsberatung in Dortmund. ## Wer ist zur E-Rechnung verpflichtet? Voraussetzung für die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung ist demnach, dass sowohl leistender als auch empfangender Unternehmer im Inland ansässig sind. Wichtig für Werkstätten: Umsätze an Endverbraucher oder in anderen Mitgliedstaaten unterliegen dieser Verpflichtung nicht – hier kann also die Rechnungslegung weiterhin auch gedruckt erfolgen. ## PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung! Keine gesonderten Vorschriften gibt es laut Henrik Herberg für den Übertragungsweg der elektronischen Rechnung: „Sie können somit per E-Mail versandt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine per E-Mail versandte „normale“ PDF-Rechnung nicht als E-Rechnung gilt.“ Die E-Rechnung wird in ihrem bestimmten Dateiformat direkt in das DMS, das der K&L-Betrieb nutzt, eingespielt. ## „Jetzt handeln – trotz Übergangsfristen!“ Zwar gilt zunächst bis 2028 eine Übergangsregelung. Doch der Unternehmensberater rät K&L-Betrieben dennoch, bereits jetzt, entsprechende Maßnahmen einzuleiten: Auch wenn in Bezug auf den Versand von elektronischen Rechnungen lange Übergangsregelungen gelten, sind Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 im B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Zudem ist ab dem 01.01.2025 der Versand sonstiger Rechnungen im B2B-Bereich nur noch möglich, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt.“ Liegt keine Zustimmung vor, sind Unternehmen bereits ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Henrik Herberg appelliert an die Werkstätten: „Bereiten Sie Ihre IT-Systeme rechtzeitig auf den Versand, Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen vor. Regeln Sie rechtzeitig, wie in Ihrem Unternehmen die weitere Vorgehensweise nach Empfang einer elektronischen Rechnung aussehen soll.“ Henrik Herberg betont abschließend: „Für Werkstätten ist die E-Rechnung eine echte Chance – denn sie führt zu mehr Effizienz im Betriebsalltag.“
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