2024-07-24T10:35:02+0000

Web-TV kompakt: „Was bei Rechnungskürzungen jahrzehntelang üblich war, ist heute nicht mehr ratsam“

Gleich zu Beginn der Sendung sprach Henning Hamann Klartext. Zwar hätten die BGH-Entscheidungen für Klarheit in Bezug auf den subjektiven Schadenbegriff und das Werkstattrisiko gesorgt, geändert hat sich dadurch jedoch wenig: „In tatsächlicher Hinsicht gehen die Rechnungskürzungen weiter. Das ist auch nicht anders zu erwarten. Wenn man auf die wirtschaftliche Entwicklung der Versicherer schaut, kann man auch nicht erwarten, dass das irgendwann einmal aufhört.“ ## Weiterhin viel Aufklärungsarbeit erforderlich Gleichwohl die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes bereits sechs Monate zurückliegen, betont der Rechtsanwalt, dass es rund um die Auswirkungen dieser Entscheidungen und der damit einhergehenden Änderungen für Werkstätten weiterhin viel Aufklärungsarbeit bedarf. Als Beispiel nannte er die Klagen aus abgetretenem Recht: „Häufig haben die Werkstätten kein Interesse daran, die Geschädigten in eine Klage zu zwingen. Stattdessen kümmern sie sich bei Rechnungskürzungen selbst darum und klagen aus abgetretenem Recht – das war jahrzehntelang gang und gäbe.“ Durch die Entscheidungen VI ZR 38/22 und VI ZR 239/22 aus Januar sind diese inzwischen jedoch mit einem hohen Kostenrisiko für die Werkstätten verbunden. Denn bei Klagen aus abgetretenem Recht können die Betriebe sich laut BGH nicht auf das Werkstattrisiko berufen. Heißt konkret: „Die Werkstatt ist also im Vollbeweis und muss beweisen, dass jede einzelne Schadenposition tatsächlich erforderlich war und durchgeführt worden ist“, führt Henning Hamann aus. ## Was sollten Betriebe beachten? Betrieben, die auch künftig den Geschädigten außen vor lassen und aus abgetretenem Recht klagen wollen, rät der Rechtsexperte daher eine lückenlose und saubere Dokumentation ähnlich zur Dokumentationspflicht bei Garantiefällen. Zwar reduziere sich das Kostenrisiko nicht, jedoch seien Werkstätten zumindest für die Beweisführung gut gewappnet. Der Anwalt rät dennoch vehement davon ab, gekürzte Rechnungspositionen aus abgetretenem Recht einzuklagen. Der deutlich bessere Weg aus seiner Sicht: eine klare und transparente Kommunikation mit dem Kunden. „Als Werkstatt würde ich versuchen, dass der Kunde die gekürzte Reparaturrechnung entweder im Vorfeld an mich ausgleicht und dann klagt oder die gekürten Positionen einklagt und daraufhin wirkt, dass das an die Werkstatt ausgezahlt wird.“ ## Blick in die Praxis Welche unmittelbaren Auswirkungen die anhaltenden Kürzungen auf die Betriebe haben, zeigte Peter Vogel in einem Videostatement auf. Der Betriebsinhaber vom Karosserie- und Lackiercenter Vogel in Brilon und Meschede sprach von einer „katastrophalen Situation“ für Werkstätten im Allgemeinen, denn nicht nur im Haftpflicht- sondern auch im Kaskobereich würden die Kürzungen zunehmen. Der zusätzliche Aufwand belaste die Unternehmer: „Die Positionen müssen nachgehalten und erklärt werden, obwohl sie eigentlich völlig logisch sind. Das führt zu einem erhöhen administrativen Aufwand und in der Folge dazu, dass Kürzungen teilweise hingenommen werden, obwohl die Leistungen erbracht wurden. Aber man hat einfach die Zeit nicht, dem nachzukommen.“ [Am Standort in Meschede hat die Inhaberfamilie erst kürzlich drei Millionen Euro investiert, um diesen künftig für die Unfallinstandsetzung von Elektrofahrzeugen zu rüsten.](https://schaden.news/de/article/link/43991/eroeffnung-neubau-vogel-meschede)
Doch in den letzten Monaten kämpfte Peter Vogel vermehrt mit Rechnungskürzungen bei Tesla-Reparaturen. Bis zu 50 Prozent würden laut seinen Aussagen dort weggekürzt, teilweise sogar ganze Positionen. Als Beispiel nannte er das vom Hersteller vorgeschriebene Software-Update nach einem Scheibentausch. „Das ist ein sicherheitsrelevantes Thema und für uns als Fachbetrieb ist es untragbar, dass diese Positionen zu 100 Prozent rausgekürzt werden.“ Der Inhaber setzt in diesen Fällen – wie von Henning Hamann empfohlen – auf eine klare Kommunikation mit dem Kunden und lässt sich die Differenz begleichen. ## „Regresse werden kommen“ Mit Bezug auf die Aussagen von Peter Vogel stellte Kanzlei Voigt-Geschäftsführer Henning Hamann noch einmal klar: „Die Marschroute des BGH ist klar, der Versicherer muss bezahlen. Und wenn der Versicherer meint, das passt nicht, dann muss er den Regressprozess führen.“ Und eben diese werden aus Sicht des Anwalts in Zukunft deutlich steigen, denn aufgrund der Klarstellungen des BGH gäbe es für die Versicherer keine andere Möglichkeit mehr, vermeintlich überhöhte Zahlungen zurückzuverlangen. „Die Regresse werden kommen, wir beobachten das in den letzten Wochen und Monaten bereits, dass vermehrt Abtretungserklärungen seitens der Versicherer gefordert werden.“ Um sich auf die bevorstehende Regressklagewelle vorzubereiten, hob der Anwalt noch einmal hervor: „Es ist super wichtig für die Werkstatt, dass sie einen Sachverständigen hinzuziehen, der den Schaden schätzt. Denn die Werkstatt kann sich hinterher auf diese Schätzung berufen. Ich rate dringend davon ab, Schäden selbst zu kalkulieren.“ ## Rechnungskürzungen stehen auch bei Automechanika im Fokus Zum Abschluss des rund 20-minütigen Expertentalks verwies Moderator Christian Simmert noch einmal auf die bevorstehende Automechanika in Frankfurt vom 10. bis 14. September. Auch dort das Dauerbrenner-Thema Rechnungskürzungen erneut im Fokus stehen – und zwar beim Schadenspot am Mittwoch (11.09., ab 11 Uhr) in Halle 11.1. auf der Bühne in der Networking Area (Stand C43). Denn – wie von Henning Hamann vorhergesagt – häufen sich die Angriffe der Kfz-Versicherer auf die Arbeitszeitwerte. Wie die Versicherer vorgehen und wie sich Betriebe davor schützen können, darüber spricht Moderator Christian Simmert mit dem Rechtsanwalt sowie mit Stefan Kolodzinski von der Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung (IFL) und Bernd Albrecht von Kalkulationsdatenanbieter Audatex AUTOonline auf der Bühne. [Mehr Informationen zu allen geplanten Schadenspots und dem traditionellen Schadentalk erhalten Sie auf der Schadentalk-Website.](https://www.schadentalk.de/automechanika/)
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