2023-11-15T12:45:30+0000

Änderungen der Lkw-Maut: Das müssen K&L-Betriebe jetzt beachten

Wenn Betriebsinhaber von Karosserie- und Lackierwerkstätten die aktuellen Nachrichten zur bevorstehenden Neuregelung der Lkw-Maut verfolgen, herrscht teilweise Unsicherheit darüber, was da auf das eigene Unternehmen zukommt. Müssen sie nun Maut bezahlen und wenn ja, wieviel? Bei den Änderungen ist schließlich von einem CO2-Aufschlag oder auch von der Mautpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen die Rede (nähere Details siehe Infobox). schaden.news hat sich diesen für unsere Branche spezifischen Sachverhalt genauer angesehen und erklärt, worauf Unternehmen nun achten müssen. ## Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge möglich Schaut man zunächst auf den Fuhrpark der K&L-Betriebe, so scheint die neue Gesetzgebung auf etliche Verbringungsfahrzeuge und Transporter zuzutreffen, die durch die geänderte Berechnungsgrundlage nun mautpflichtig seien. Für diesen Fall wurde eine entsprechende Ausnahmeregelung geschaffen, die Handwerker und handwerksähnliche Betriebe entlasten soll. Deren Fahrzeuge, sofern unter 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm), sind von der neuen Abgabepflicht befreit, was Schätzungen zufolge einer Anzahl von rund 100.000 Lkw entspricht. Da die per Gesetz festgelegten Bedingungen für eine Ausnahme vom Betrieb selbst nachgewiesen werden müssen und um zeitraubende Verfahren und Kontrollen zu vermeiden, wird eine freiwillige Registrierung im [Kunden-Portal des Mautbetreiber-Unternehmens Toll Collect](https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/service/kunden_portal_2/kunden_portal_info.html) empfohlen. Diese sei zunächst für zwei Jahre gültig und im Anschluss verlängerbar. Die bereits jetzt schon bestehende Ausnahmeregelung für Einsatzfahrzeuge, unter die auch Abschleppfahrzeuge (soweit als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen) fallen, bleibt weiterhin bestehen. ## Drohen Preisaufschläge in Transportbranche? Wie stark sich die Mautkostenerhöhung auf die Ersatzteil-Belieferung, Nacht-Express Service oder sonstige Transport-Dienstleistungen in der K&L-Branche auswirken wird, bleibt aktuell abzuwarten. Eins scheint jedoch sicher, die entstehenden Mehrkosten werden direkt auf Transportgebühren umgelegt – zum Leidwesen der Betriebe. Auch die Frage, ob unter diesen Gesichtspunkten ein kostenfreier Hol- und Bringdienst in Zukunft noch zeitgemäß und einforderbar ist, werden sich Betriebsinhaberinnen und -inhaber zeitnah stellen müssen.
Lesens Wert

Mehr zum Thema