2023-04-19T10:30:53+0000

Das besagt das neue Merkblatt zum „Auslaufenden Lackierverfahren“

Bei der Unfallinstandsetzung sind oftmals einzelne Partien oder Bauteilbereiche am Fahrzeug betroffen, nur in den seltensten Fällen kommt es zur Reparatur an der gesamten Außenhaut der Karosserie. Je nach Lackierumfang stellte sich bisher die Frage, wie mit Bereichen umgegangen werden soll, die sich bauseits nicht eindeutig abgrenzen lassen. Dies trifft zum Beispiel auf die Lackierung einer Seitenwand ohne separierende Abgrenzung zum Dach oder zum Dachholm zu. Weiterhin ist dies bei der Reparatur einer Seitenwand im Bereich des Kniestückes hin zum Seitenschweller gegeben. In diesen und anderen Fällen muss darüber entschieden werden, ob ein auslaufendes Lackierverfahren angewandt wird oder eine Oberflächenlackierung des kompletten angrenzenden Bauteils in Betracht gezogen werden sollte. Auch die Frage nach einer nachhaltigen Reparaturlösung steht im Raum, denn nicht immer ist eine rein wirtschaftliche Entscheidung auch der fachlich richtige und qualitativ beständigere Weg. Die Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung (DeKoKaLa) hat bereits im März diesbezüglich ein Positionspapier erarbeitet, welches als Leitfaden für alle am Reparaturprozess Beteiligten dienen und die Bedeutung einer sach- und fachgerechten Flächeneinteilung von Karosserieteilen hervorheben soll. ## „Die Entscheidung obliegt der ausführenden Lackierfachkraft“ Der Begriff „Auslaufendes Lackierverfahren“ bezeichnet eine Reparaturmethode, bei der die Lackoberfläche des Bauteils nicht flächig geschlossen lackiert wird, sondern bei dem die Reparaturlackierung innerhalb des Teils auslaufend endet. Für dieses Applikationsverfahren sind bereits bei der Vorbereitung besondere Arbeitsschritte notwendig, wie zum Beispiel eine spezielle Reinigung oder das Schleifen und Polieren in verschiedenen Schritten. Auch der spätere Decklackauftrag muss in mehreren Stufen erfolgen, um ein kaum sichtbares Ergebnis zu erreichen. Die Machbarkeit ist dabei immer von verschiedensten Faktoren und Gegebenheiten abhängig, wodurch nie von einer pauschal bewertbaren Reparatursituation ausgegangen werden kann. Da dieses Verfahren nicht frei von Risiken ist, soll laut dem Merkblatt die ausführende Lackierfachkraft darüber entscheiden, ob ein auslaufendes Lackierverfahren, insbesondere in der Lackierzone A, fach- und sachgemäß ist, oder ob es keine Anwendung findet. Denn dort, beispielsweise in Bereichen des Dachholms kann es durch mechanische Belastungen, Abrieb und Umwelteinflüsse mit der Zeit zu sichtbaren Abrisskanten oder auch Lackablösungen kommen. Ein dadurch verursachter zusätzlicher Arbeits- und Materialaufwand wäre in diesem Fall unwirtschaftlich und unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit nicht anzustreben. [Die aktuelle IFL-TeMi, inklusive des neuen DeKoLaKa Merkblattes können Sie sich hier kostenfrei herunterladen.](https://schaden.news/download/link/gV0W)
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