2023-02-22T11:20:37+0000

Umgang mit Diisocyanaten: Ab August sind Schulungen verpflichtend

Egal ob Lackierer, Karosserie- und Fahrzeugbauer oder die Kfz-Servicewerkstatt - es gibt kaum einen Bereich, in dem nicht mindestens ein Produkt mit Diisocyanaten zu finden ist. Sei es spezieller Härter für einen 2K-Lack, Karosseriekleber aus dem Fahrzeugbau oder ein Scheibenklebstoff. Da es derzeit jedoch keine Alternativen dazu gibt, wird trotz Gesundheitsgefährdung seitens der EU noch kein Verbot dieser Bestandteile verhängt. Allerdings wurde im Rahmen einer sogenannten REACH Beschränkungsregelung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) der Anteil von Diisocyanaten in Produkten thematisiert und Maßnahmen für die weitere Verwendung derer vorgeschrieben. Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. gibt in ihrer aktuellen Technischen Mitteilung einen Einblick in das Thema und informiert über die konkreten Maßnahmen, die für die weitere Verwendung der betroffenen Produkte notwendig sind. ## Warum sind Diisocyanate gefährlich und wo kommen sie vor? Diisocyanate besitzen die Eigenschaft, Atemwege durch Einatmen oder Hautkontakt zu reizen. Sie können chronische Atemwegserkrankungen, wie zum Beispiel COPD hervorrufen und werden als krebsverdächtig eingestuft. Durch die Beschränkung soll auch das Risiko von Berufsasthma bei Arbeitnehmern verringert und das Verständnis für entsprechenden Gesundheitsschutz erhöht werden. Diisocyanate kommen aktuell in Bereichen der Lackverarbeitung, wie z.B. in einigen Härtern oder Spraydosen, vor. Aber auch PU-basierende Kleb- und Dichtstoffe und Karosserieschäume benötigen diese Inhaltsstoffe für ihre Härtungsreaktion. Für die REACH-Verordnung und die daraus resultierenden Maßnahmen spielt jedoch der enthaltene Anteil von Diisocyanaten eine ausschlaggebende Rolle. ## Was besagt die REACH Verordnung und ab wann gilt sie? Bereits 2020 wurden Diisocyanate in den Anhang XVII der REACH-Verordnung übernommen und somit deren Inverkehrbringung und Verwendung beschränkt. Die daraus resultierenden Beschränkungen greifen ab einem Bestandteil von <0,1 Gewichtsprozent im eigentlichen Produkt. Das bedeutet konkret, dass ab 24. August 2023 die Produkte, die diesen Grenzwert überschreiten, nur noch mit erforderlicher Schulung für jeden betroffenen Anwender verarbeitet werden dürfen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schulungen seiner Mitarbeiter und deren Nachweise zu dokumentieren und alle fünf Jahre aufzufrischen. Bereits seit Februar vergangenen Jahres muss auf betroffenen Produkten ein entsprechender Hinweis auf die Schulungspflicht ab August 2023 angebracht sein. ## Wie können Unternehmen geschult werden? Rohstoffhersteller haben sich in dieser Sache zusammengeschlossen und im Rahmen einer Herstellervereinigung eine [entsprechende Internetplattform als Basis für Schulungsmaßnahmen](https://safeusediisocyanates.eu/de/) erarbeitet. Nach erfolgter Registrierung können die entsprechenden Schulungen online durchgeführt und anschließend mit entsprechenden Zertifikaten nachgewiesen werden. Es werden Trainings für die unterschiedlichen Bereiche des Karosserie- und Fahrzeugbaues, aber auch für das notwendige Wissen bezüglich Verwendung in der Fahrzeuglackierung angeboten. Die Schulung muss laut aktueller TeMi jedoch nicht zwingend über diese Plattform erfolgen. Auch andere etablierte Schulungssysteme seien zulässig. Bleibt abschließend abzuwarten, wie sich die Hersteller betroffener Produkte mit Blick auf das nahende Datum zur Schulungspflicht positionieren, eigene Trainings anbieten oder es schaffen, ihre Materialien bezüglich des Grenzwertes zu überarbeiten. Ob ein bestimmtes Produkt unter die REACH-Verordnung fällt oder nicht, erfahren Sie direkt über den Hersteller oder ihren Lieferanten. [Alle weiteren Details zum Thema finden Sie in der aktuellen Technischen Mitteilung der IFL, die Sie hier kostenlos herunterladen können.](https://schaden.news/download/link/jkQk)
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