2023-04-19T10:41:35+0000

Neue Spielregeln?

Fast ein Jahr ist das Urteil des Bundesgerichtshofs zum subjektiven Schadenbegriff inzwischen alt. Doch erst jetzt zeigt sich, welche Auswirkungen dieses künftig auf die Rechtsprechung deutscher Amts- und Landesgerichte haben könnte – und damit auf die Klagen gegen Rechnungskürzungen. Denn mit ihrer Entscheidung erschwert die höchste richterliche Instanz in Deutschland nicht nur die Klagen aus abgetretenem Recht, sondern hat die Kfz-Versicherer auch zu einem Strategiewechsel veranlasst. [Was Werkstätten nun unbedingt wissen sollten, erklärt Rechtsanwalt Henning Hamann von der Kanzlei Voigt in unserem Beitrag in dieser Woche ausführlich.](https://schaden.news/de/article/link/43394/kanzlei-voigt-zusammenfassung-bgh-urteil-werkstattrisiko) Bezugnehmend auf das Urteil sind erste Assekuranzen dazu übergangen, nicht die Erforderlichkeit diverser Arbeiten im Rahmen der Reparatur anzuzweifeln, sondern die Durchführung als solches. Der Kläger – ob nun Geschädigter oder Werkstatt – steht damit in einer Beweisschuld, der künftig eigentlich nur über lückenlose Dokumentation aller Reparaturschritte Genüge getan werden kann. Das heißt konkret: Die Erstellung von Fotos während der Instandsetzung wird immer wichtiger. Denn im Nachhinein lässt sich nur beweisen, was vorausschauend dokumentiert wurde. Werkstätten müssen und sollten sich also darauf einstellen, dass Klagen gegen Rechnungskürzungen in Zukunft deutlich risikobehafteter sind, als bisher.
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