2023-02-08T08:22:45+0000

Erneuerung Rückleuchtenaufnahme beim VW ID.3: „Verschenken Sie nicht Ihr Geld“

Unvollständige, nicht eindeutige oder fehlende technische Informationen in den Reparaturleitfäden der Hersteller führen nicht selten zu unvollständigen Kalkulationen oder Sachverständigengutachten. Und das kostet die Reparaturbetriebe im Zweifel bares Geld. Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung (IFL) weist in ihrer aktuellen Technischen Mitteilung deswegen erneut darauf hin, dass schadenbedingte notwendige Arbeitspositionen dringend ergänzt und dokumentiert werden sollten. ## Deutlicher Mehraufwand bei Erneuerung der Rückleuchtenaufnahme beim VW ID.3 Ein Beispiel für eine derartige unvollständige bzw. nicht eindeutige Reparaturinformation ist die Herstellerinformation zum VW ID.3 (Ausgabe 02/2019). So würde laut IFL die Vorgehensweise zur Erneuerung bzw. zum Teilersatz der hinteren Seitenwände sowie des Heckabschlussbleches inklusive Querträger vorgegeben. „Die Rückleuchtenaufnahmen werden hierbei nur erwähnt“, heißt es in der Technischen Mitteilung. Nicht berücksichtigt wird jedoch, dass im Falle einer Erneuerung der Rückleuchtenaufnahme der Querträger des Heckabschlussbleches je nach Schadenbild teilweise oder komplett erneuert werden muss. Zudem ergab die Recherche der IFL weitere, zusätzlich anfallende Arbeitspositionen, die nicht immer automatisch von den Kalkulationssystemen ausgewiesen werden. So zum Beispiel das Auslesen des Fehlerspeichers, das Auslackieren des Dichtkanals in Kontrastfarbe oder auch die Sicherstellung der Batterieladeerhaltung. ## Umfasstexte der Arbeitspositionen und Reparaturleitfäden vergleichen Die IFL rät Betrieben deshalb, auch die Umfasstexte der ausgewiesenen Arbeitspositionen mit den Inhalten der Reparaturleitfäden zu vergleichen und eventuell unvollständige Kalkulationen beziehungsweise Sachverständigengutachten zu ergänzen. Zudem sollten alle ausgeführten Arbeiten immer auch dokumentiert und Doppelberechnungen vermieden werden. Zum Abschluss appelliert die IFL noch einmal: „Verschenken Sie nicht Ihr Geld“. [Die vollständige TeMi können Sie sich hier herunterladen. ](https://schaden.news/download/link/31YD )
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