Von
 
2022-02-16T10:42:33+0000

Lieferverzug bei Ersatzteilen: Wer zahlt denn jetzt den Mietwagen?

Die Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen gehören in zahlreichen K&L-Betrieben inzwischen zur Tagesordnung. Damit einher gehen längere Reparaturdauer und somit eine längere Wartezeit für den Kunden. Doch wer übernimmt beispielsweise die Mietwagenkosten für den Autofahrer? Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. (IFL e.V.) weist darauf hin, dass Betriebe hier je nach Schadenfall anders vorgehen müssen. ## Haftpflichtschaden: Versicherer muss Mietwagen oder Nutzungsausfall zahlen Im Haftpflichtschadenfall ist demnach die Sachlage klar geregelt: „Wird das Fahrzeug in einem Haftpflichtschadenfall repariert und verzögert sich die Reparatur durch Lieferschwierigkeiten der Ersatzteile, so geht dies zu Lasten des Schädigers. Selbst dann, wenn die Werkstatt etwas mit der Lieferverzögerung zu tun hätte, wäre dies dem Schädiger zuzuweisen, wie sich aus der Rechtsprechung zum so genannten Werkstattrisiko ergibt“, erklärt die IFL in der Technischen Mitteilung, die nach Angabe der Interessenvertretung in Zusammenarbeit mit einem Anwalt erstellt wurde. Benötige nun also der Kunde wegen der durch die Lieferverzögerungen verlängerten Reparaturdauer den Mietwagen über eine längere Zeit, so müsse dies der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers bezahlen. Und weiter: „Verzichtet der Kunde auf einen Mietwagen, kann er für den entsprechend längeren Zeitraum Nutzungsausfall geltend machen.“ Die IFL e.V. empfiehlt den Werkstätten jedoch, den Versicherer über die verzögerte Lieferung der Ersatzteile zeitnah zu informieren. Zudem müsse die Werkstatt auch nachträglich noch beweisen können, dass sich die Reparatur tatsächlich aufgrund fehlender Ersatzteile verzögert habe und nicht aufgrund anderer Umstände. ## Kaskoschaden: Längere Reparaturdauer geht zu Lasten des Kunden Anders verhält sich die Situation im Kaskoschaden-Fall. So weist die IFL darauf hin, dass der Fahrzeugausfall durch eine längere Reparaturdauer hier nicht versichert ist. „Dies bedeutet, dass der Versicherer grundsätzlich nicht für Mietwagenkosten aufzukommen hat und somit auch nicht für eine längere Mietwagendauer“, heißt es in der Technischen Mitteilung. Somit geht beim Kaskoschaden also die längere Repartarurdauer, die durch Lieferschwierigkeiten zustande gekommen ist, zu Lasten des Kunden. Die IFL empfiehlt Betrieben, „den Kunden bereits bei Reparaturannahme auf diese Situation aufmerksam zu machen, damit der Kunde sich nachher nicht beschweren kann, er hätte ansonsten den Reparaturauftrag nicht oder nicht zu diesem Zeitpunkt erteilt.“ Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Versicherung ergibt sich beim Kaskoschaden nicht. ## Sachverständige über Lieferverzug informieren Zudem empfiehlt die IFL den Betrieben, grundsätzlich auch die Sachverständigen auf die teils erheblichen Lieferschwierigkeiten hinzuweisen. Nach Erfahrung der IFL seien darüber noch nicht alle Sachverständigen im Bilde, sodass die von ihm prognostizierte Reparaturdauer nicht zutreffen kann. Dies gelte aufgrund der angespannten Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt auch für Totalschäden. Die IFL rät: „Dokumentieren Sie die Lieferinformationen und unterrichten Sie die zahlungspflichtigen Versicherer sowie den Kunden über den Verzug.“ [Die vollständige Technische Mitteilung der IFL können Sie sich hier herunterladen. ](https://schaden.news/download/link/31wk )
Lesens Wert

Mehr zum Thema