2021-10-27T08:34:13+0000

Bringt die Gesetzesänderung im Kaufrecht mehr Reparaturvolumen?

Kommt es im nächsten Jahr zu einer massiven Verschiebung der Reparaturgrenze und zu weniger wirtschaftlichen Totalschäden? Das zumindest prognostizieren Branchenexperten! Der Grund: die Gesetzesänderungen im Kaufrecht, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. [Wir berichten heute ausführlich über die Neuerungen in dieser Ausgabe des Newsletters.](https://schaden.news/de/article/link/42545/profitieren-werkstaetten-durch-neues-kaufrecht) Künftig könnten vor allem ältere Gebrauchtwagen wirtschaftlich zu tickenden Zeitbomben für die Händler werden. Hinzu kommt, dass Autos ab 2022 als „Sache mit digitalen Elementen“ gelten, für die laut Gesetzgeber eine Updatepflicht gilt. Das wird die Händler massiv belasten. Die Bundesregierung rechnet mit jährlich über 150 Millionen Euro zusätzlichen Kosten, die der Handel weitergeben wird. Das führt dann nach Expertenschätzungen zu höheren Gebrauchtwagenpreisen. Höhere Gebrauchtwagenpreise bedeuten aber auch höhere Wiederbeschaffungswerte. Und das könnte sich für Reparaturfachbetriebe positiv auswirken. Denn je höher der Wiederbeschaffungswert, desto weiter verschiebt sich die Totalschadengrenze. Es ist kein Geheimnis, dass einige Kfz-Versicherer Unfallschäden im Grenzwertbereich bis dato gerne schnell als Totalschaden abwickeln. Diese Entwicklung könnte durch das neue Kaufrecht nun anders verlaufen. Ob die Gesetzesänderung tatsächlich für mehr Reparaturvolumen in den K&L-Betrieben sorgt, wird sich freilich erst im Laufe des nächsten Jahres zeigen. Wir bleiben auch bei diesem Thema am Ball und wünschen Ihnen viele neue Erkenntnisse beim Lesen unserer Beiträge.