2021-04-21T08:39:49+0000

Karosserie an Lack: Diese Vorgaben gelten bei der Übergabe

Wann ist der definierte Übergabezustand eines durch den Karosseriebauer reparierten Fahrzeugs an den Lackierfachmann erreicht? Immer wieder führe dieses Streitthema zu vermeidbaren Diskussionen zwischen Autohäusern, Karosseriefachbetrieben und Lackierfachbetrieben, wie [die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e. V. in ihrer aktuellen Technischen Mitteilung](https://schaden.news/download/link/3ARa) schreibt. Die Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung (DeKoLaKa) hat daher die Resolution zum „Übergabezustand von Karosserie an Lack“ überarbeitet, um einen Leitfaden für alle am Reparaturverlauf involvierten Parteien zu geben. ## Erfahrungen aus der Praxis flossen in Neufassung ein Das neu erarbeitete Dokument sei nun um die Erfahrungen aus der Praxis detailliert ergänzt worden und gebe eine deutliche Vorgabe für die Schnittstelle Karosserie an Lack unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben sowie der aktuellen Möglichkeiten nach Stand der Technik. Die Überarbeitung basiert auch auf Ergebnissen des Kraftfahrzeugtechnischen Instituts (KTI). Dieses hatte sich zuvor in einem Arbeitskreis intensiv mit den bis dato gültigen Vorgaben auseinandergesetzt. „Im Fokus steht und stand die klare Abgrenzung der auszuführenden Arbeits- und Prozessschritte der beiden beteiligten Gewerke. Innerhalb des Arbeitskreises und mit Experten aus unserem Netzwerk haben wir die einzelnen Arbeitspositionen deshalb einer intensiven Prüfung unterzogen“, erklärt das KTI auf Nachfrage von schaden.news. ## Fachgerechter Übergabezustand: Das gehört dazu Bevor in Kapitel 3 des Dokuments genauer auf die Definition dessen eingegangen wird, was genau unter dem Begriff des Übergabezustands zu verstehen ist, werden in Kapitel 2 die Produkte zu dessen Herstellung beschrieben. Beschrieben werden hier die mittlerweile anstelle des bleihaltigen Schwemmzinns verwendeten Karosseriefüllmassen auf 2K-Epoxidharzbasis und deren fachgerechte Nutzung. Das reich bebilderte fünfte Kapitel widmet sich der Praxis und enthält verschiedene Beispiele von erreichten bzw. nicht erreichten Übergabezuständen. [Das durch die IFL bereitgestellte neue Dokument können Sie hier kostenfrei herunterladen.](https://schaden.news/download/link/3ARa)
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