2021-01-19T07:46:56+0000

Mit Lackierrädern Reifenschäden vermeiden

Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e. V. [informiert in ihrer neuen Technischen Mitteilung, worauf Betriebe bei der Kalkulation achten sollten und wie die Rechtslage bei Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist](https://schaden.news/download/link/jYdb). ## Trocknungstemperatur kann irreparable Schäden hervorrufen Werden Autoreifen in der Lackierkabine Temperaturen oberhalb 40 Grad ausgesetzt, können im Zusammenspiel von Fahrzeuggewicht, Temperatur und Trockenzeit Standplatten entstehen. Diese auch als „Flatspots“ bezeichneten Verformungen im Bereich des Reifenseitenteils und der Wulstverstärkung können anschließend nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch durch ein erneutes Wuchten oder Matchen der Räder können die resultierenden Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens durch Radlastschwankungen und Vibrationen nicht beheben. Um Kundenfahrzeuge zu schützen, plädieren führende Automobilhersteller, diverse Reifenhersteller und Sachverständigenorganisationen für die Montage spezieller Lackierräder. ## Gesetzgeber stützt Betriebe bei Abrechnung Zur Kostenübernahme der Abrechnungsposition „Lackierräder An- und Abbau“ verlangen Versicherer immer häufiger einen Nachweis von den Werkstätten, dass die speziellen Pneus auch tatsächlich verwendet wurden. Sofern dies der Fall ist, können sich Reparatur- und Instandsetzungsbetriebe bei der Abrechnung aber grundsätzlich auf geltendes Recht (BGH VI ZR 69/12 und 401/12) berufen, dass diese Arbeitsposition „schadenersatzrechtlich Bestandteil einer sach- und fachgerechten Unfallschadeninstandsetzung-/ Reparaturlackierung und somit der Reparaturrechnung ist“. ## Achtung bei Verwendung als Notrad! Zusätzlich zur primären Nutzung für die Lackierkabine können die schmalen Räder auch als Rangier- oder Werkstattrad eingesetzt werden. Sie können etwa bei der Bergung von Unfallfahrzeugen mit beschädigten Reifen oder Felgen eingesetzt werden, die ansonsten nicht rangierfähig wären. Die Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h darf dabei allerdings nicht überschritten werden. Als Notrad können die Spezialreifen derzeit (Stand 01.12.2020) noch nicht eingesetzt werden, da sie noch keine Straßenzulassung haben. Die Freigabe als Notrad für den öffentlichen Straßenverkehr wird erst erteilt, sobald das bereits laufende Prüfverfahren abgeschlossen ist. Laut IFL soll für bereits erworbene Lackierräder dann eine rückwirkende Straßenzulassung möglich sein, sofern diese dem Prüfstandard entsprechen. Bestimmte Hersteller bieten hier auch Leasingmöglichkeiten für verschiedene Lackierradsätze an. Die IFL rät Betrieben dazu, nicht auf die Beschaffung der technischen Informationen oder die originalen Hersteller-Reparaturanleitungen zu verzichten, die z.B. über das [Wissensportal repair-pedia](https://www.repair-pedia.eu/de/de/start) abgerufen werden können.
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