2020-12-09T13:22:42+0000

Reifentausch: Mischbereifung vermeiden

Laut der [aktuellen Technischen Information der Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e. V. (IFL)](https://schaden.news/download/link/3l6z) scheinen sich die Fälle zu mehren, in denen Versicherer entgegen der Herstellervorgaben die Kostenübernahme für den Tausch weiterer Pneus verweigern, wenn eine unfallbedingte Reifenerneuerung erforderlich ist. ## Fahrwerke und Differentiale können Schaden nehmen Falsche Reifenkombinationen können zu erhöhter Spurrinnenempfindlichkeit, instabilem Fahrverhalten oder sogar Beschädigungen an den Differentialen führen. Nicht ohne Grund enthalten daher die fahrzeugspezifischen Vorgaben der Automobilhersteller entsprechende Hinweise für den Radwechsel, welche die IFL exemplarisch für das Crossover-SUV der BMW X2-Modellreihe wiedergibt. Darin schreiben die Bayern unter anderem vor, dass achsweise der gleiche Reifenhersteller montiert sein muss und sowohl Größe als auch Profil einheitlich sein müssen. Bezogen auf Fahrwerksvermessung und Fahrwerksregelsysteme gilt zudem die Anforderung, dass je Achse ein Profiltiefenunterschied von 2 Millimeter nicht überschritten werden darf. Zudem sollte der Altersunterschied zwischen den Reifen nicht größer als vier Jahre sein. [Den vollständigen Auszug aus dem BMW-Dokument können Sie in der IFL-TeMi nachlesen.](https://schaden.news/download/link/3l6z) ## Herstellervorgaben bei Schadenkalkulation berücksichtigen Die IFL rät Reparaturbetrieben daher, bei der Kalkulation von Unfallschäden die für das jeweilige Fahrzeug verfügbaren tagesaktuellen technischen Informationen oder originalen Hersteller-Reparaturanleitungen heranzuziehen. Die Klärung der Kostenübernahme mit dem Kunden oder der zahlungspflichtigen Versicherung sollte auf dieser Grundlage erfolgen.
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