2020-11-25T14:35:19+0000

Mehr gesunder Menschenverstand

Im Frühjahr gab es sehr schnell die Bereitschaft von Kfz-Versicherern zur Kostenübernahme des Zusatzaufwandes von Corona-Maßnahmen in den Werkstätten. Dann im Sommer die Kehrtwende: viele Corona-Pauschalen wurden gestrichen oder wie bei der HUK-Coburg auf den Stundensatz umgelegt. Seitdem gibt es nun sehr unterschiedliche Auffassungen davon, was bezahlt werden muss und was nicht. Eigentlich sollte die Sache doch klar sein. Spätestens mit der Zeit- und Materialstudie des Allianz Zentrums für Technik und der Interessengemeinschaft Fahrzeugtechnik und Lackierung, die den Aufwand exakt definiert. Eigentlich. Denn immer öfter gibt es Streit, der nun vor Gericht ausgetragen wird. Dabei fällt auf, dass immer wieder die Allianz Versicherung verklagt wird. [Wie schon im Mai dieses Jahres, als die Münchener über ihr Unternehmen Control Expert Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen streichen ließ](https://schaden.news/de/article/link/41680/rechnungskuerzung-allianz-corona-schutzma-nahmen), so wird jetzt erneut gekürzt. Nur eins ist anders: Diesmal klagen Geschädigte dagegen – und bekommen immer öfter Recht. Wir haben die Allianz Versicherung um eine Stellungnahme gebeten, die wir heute in unserem [Beitrag über die Gerichtsprozesse zu den Corona-Maßnahmen](https://schaden.news/de/article/link/42015/immer-mehr-klagen-wegen-corona-massnahmen) veröffentlichen. Zahlreiche Leser sendeten uns in den letzten Tagen zudem gleichlautende Kürzungsberichte der Allianz – Textbausteine aus Langenfeld sozusagen. Darin und in der Stellungnahme ist immer wieder zu lesen: der Zusatzaufwand sei Bestandteil der Gemeinkosten. Das würde bedeuten, dass die Partnerwerkstätten nun ihren Stundensatz anheben müssen. Die Amtsgerichte kommen jedoch überwiegend zu dem Urteil, dass die Zusatzkosten durch den Unfall verursacht werden, also sehr wohl von der Werkstatt in Rechnung gestellt werden können und bezahlt werden müssen. Vielleicht wäre einfach etwas mehr gesunder Menschenverstand angebracht. Wie viele andere Kfz-Versicherer auch, sollte die Allianz über ihren Schatten springen und das Thema endlich abräumen – mit einer klaren Regelung zur Erstattung der Zusatzkosten. Die Grundlage dafür findet der Versicherer im eigenen Haus – beim AZT. Auf der anderen Seite müssen aber auch die Fachbetriebe nur das in Rechnung stellen, was auch tatsächlich geleistet wurde. [Hier hilft übrigens die neue Arbeitsposition von IFL](https://sn-prod.s3.amazonaws.com/download/683f02059b5de11d717039c88cba24798ffa56aa/5fa2a46286fa1/ifl-temi-23-2020-ifl-position-85-corona-pdf.pdf), die in den Kalkulationssystemen hinterlegt ist und die jede Werkstatt kennen sollte.