2020-10-07T12:30:54+0000

Fahrzeugdesinfektion: IFL und AZT veröffentlichen Studie

Abhängig vom individuellen Schutzkonzept eines K&L-Betriebs kann es angesichts der Corona-Pandemie erforderlich sein, Fahrzeuge bei der Annahme und vor der Rückgabe zu desinfizieren. In welchem Umfang die dazu erforderlichen Maßnahmen erfolgen sollten, war Gegenstand zahlreicher Diskussionen in der Branche. Eine gemeinsam vom Allianz Zentrum für Technik (AZT), dem Zentralverband Karosserie und Fahrzeugtechnik (ZKF) sowie der Interessengemeinschaft Fahrzeugtechnik und Lackierung (IFL e.V.) durchgeführte [Zeit- und Materialstudie](https://schaden.news/download/link/jYZb) soll hier nun für Klarheit sorgen. ## Fahrzeugdesinfektion durch Wischen oder Kaltverneblung Branchenweit haben sich der Studie zufolge zwei Arten der Fahrzeugdesinfektion durchgesetzt, die im Einklang mit den Arbeitsschutzvorgaben der Berufsgenossenschaften stehen und einen effektiven Schutz von Mitarbeitern und Kunden gewährleisten sollen. Zur Verringerung der Virusbelastung auf Oberflächen am und im Fahrzeug ist dies die Wischdesinfektion, die mit Feuchttüchern oder handelsüblichen Reinigern und Einmaltüchern durchgeführt wird. Ebenfalls zur Desinfektion des Außen- und Innenbereichs geeignet ist die Kaltvernebelung von Natriumhypochlorid. Der stark verdünnte Wirkstoff wird hier bei einem Betriebsdruck von 4 bis 6 bar in einen Vernebler gefüllt und oxidiert Viren und Bakterien innerhalb von ca. 15 Sekunden. [Die erforderlichen Vorbereitungen und Arbeitsschritte werden in der aktuellen Technischen Mitteilungen detailliert beschrieben.](https://schaden.news/download/link/jYZb) ## Arbeitswert von 3 AW und 7,50 Euro Materialkosten Die Zeit- und Materialstudie wurde an zwei Mittelklasse-Fahrzeugen im AZT in Ismaning nach REFA Richtlinie durchgeführt. Gemessen wurden in mehreren Durchläufen beide Desinfektionsverfahren an einem 5-Türer Kombi und zum Vergleich an einem 2-Türer mit Fließheck. Erfasst wurde jeweils nur die zwischen Arbeitsbeginn (Schutzhandschuhe anziehen) und Arbeitsende (Handschuhe entsorgen) liegende Zeit. Zu den ermittelten Durchschnittszeiten wurde anschließend noch ein Verteilzeit-Zuschlag von 40 Prozent hinzuaddiert, um praxisgerechte Ergebnisse zu erzielen. Auf diese Weise ergab sich ein aufgerundeter Arbeitswert von 3 AW – unabhängig davon, ob sich der Betrieb für eine Behandlung mittels Wischdesinfektion oder Kaltverneblung entscheidet. Der Wert umfasst der Publikation zufolge „sämtliche Desinfektionsarbeiten für Annahme und Rückgabe des Fahrzeugs inklusive aller vor- und nachbereitenden Tätigkeiten“. Pro Auftrag ergeben sich zudem einmalige Kosten für benötigtes Verbrauchsmaterial in Höhe von 7,50 Euro. Darin enthalten ist bereits ein aktueller (Stand: Oktober 2020) Sicherheitsaufschlag von bis zu 130 Prozent. ## Offizielle Arbeitsschutzstandards als Ausgangspunkt Als Grundlage für die Zeiterhebung diente neben den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die von den Berufsgenossenschaften Holz und Metall (BGHM) sowie Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) veröffentlichten Konkretisierungen. Die wissenschaftliche Basis der Studie bildeten zudem die aktuellen Informationen des Robert-Koch-Institutes (RKI).
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