2020-04-23T08:20:37+0000

Arbeitsschutzstandards in Corona-Zeiten

Um das schrittweise Wiederhochfahren der Wirtschaft in Deutschland zu ermöglichen, bedarf es eines hohen Schutzes der Mitarbeiter, um eine Infektion mit COVID-19 zu verhindern. Um diesen zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vergangene Woche (16.04.2020) branchenübergreifende Arbeitsschutzstandards veröffentlicht, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. ## Arbeitgeber müssen Hygienemaßnahmen und Schutzausrüstung stellen In seiner aktuellen Mitteilung hat der ZKF hat die wesentlichen Punkte dieser Standards zusammengefasst: * Der Arbeitsschutz muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden. * Die Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. * Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern muss auch bei der Arbeit eingehalten werden. In Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, müssen vom Arbeitgeber Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und von den Mitarbeitern getragen werden. * Zusätzliche Hygienemaßnahmen müssen vom Arbeitgeber vorgehalten/bereitgestellt werden. ## Arbeitsmaterialien und -kleidung Darüber hinaus empfiehlt das BMAS Werkzeuge und Arbeitsmitteln nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden oder diese vor einem Personenwechsel gründlich und regelmäßig zu reinigen. Arbeitsbekleidung und Persönliche Schutzausrüstung sei ausschließlich personenbezogen zu benutzen - sofern möglich, müsse der Arbeitgeber zudem eine getrennte Aufbewahrung von Alltags- und Arbeitskleidung ermöglichen. [Den vollständigen BMAS-Maßnahmenkatalog stellt der ZKF auf seiner Webseite zur Verfügung. ](https://www.zkf.de/files/redaktion_mitglieder/Anlagen_Corona/BMAS_SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandards.pdf)
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