2020-04-09T06:00:00+0000

Corona-Prämie für Arbeitnehmer möglich

Gemäß einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums (03.04.2020) können Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Dies gilt für alle Berufsgruppen und Beschäftigen, auch für Mini-Jobber. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Auf diese Bonuszahlungen werden laut Bundesfinanzministerium keine Steuern erhoben. Auch in der Sozialversicherung bleiben die Beihilfen und Unterstützungen beitragsfrei. Wie ETL-Vorstand Steuerberater Marc Müller in einem dazu verfassten Artikel schreibt, sei es jedoch Voraussetzung, dass die Sonderzahlungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Damit sind beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgeschlossen, wenn es im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist.“ Die steuerfreien Leistungen seien zudem im Lohnkonto aufzuzeichnen. „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten in diesen Wochen außergewöhnliches und arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Mit dieser steuerfreien Prämie können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Anerkennung zeigen und Danke sagen“, erklärt ETL-Vorstand Steuerberater Marc Müller.
Lesens Wert

Mehr zum Thema