2020-03-25T07:25:25+0000

IFL informiert über zusätzlich notwendige Schutzmaßnahmen für Werkstätten

Im Zusammenhang mit den durch die Bundesregierung veröffentlichten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus [weist die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung in ihrer neuesten Technischen Mitteilung auf zusätzliche Aufwendungen für Werkstätten hin](https://schaden.news/download/link/jY17). ## Besondere Vorkehrungen für den Werkstattalltag erforderlich Abgesehen vom Tragen von Schutzhandschuhen sowie ggf. Schutzmasken und -kleidung sollten laut IFL im Werkstattalltag die folgenden Punkte berücksichtigt werden: * Vor der Inaugenscheinnahme und/oder dem Inbetriebnehmen des Kundenfahrzeuges Zündschlüssel, Türgriffe und Mulden abwaschen (Desinfektionsmittel oder Seifenwasser) und desinfizieren * Lenkrad, Sitze, Schaltknauf, Handbremshebel (oder Schalter) usw. desinfizieren, ggf. vorab mit Desinfektionsmittel oder Seifenwasser reinigen * Dies betrifft gleichfalls alle anderen Fahrzeugteile, mit denen der Mitarbeiter im Zuge seiner Arbeiten in Berührung kommen kann * Miet- und Ersatzfahrzeuge vor und nach der Nutzung durch den Kunden mit den gleichen Maßnahmen wie das Kundenfahrzeug reinigen und desinfizieren * Auch beim Umgang mit angelieferten Ersatz-/Neuteilen und deren Verpackungen ist darauf zu achten, dass z. B. die Verpackungen vorab gereinigt werden * Die Neuteile, verpackt oder unverpackt, sollten vorsorglich desinfiziert werden ## IFL empfiehlt Dokumentation und Abrechnung Da die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen mit zusätzlichem Aufwand an Zeit und Material verbunden ist, empfiehlt die IFL, „die Durchführung zu dokumentieren und den gemessenen Aufwand in Zeit und Material zu erfassen und mit einer gesonderten „Freien“- oder „Nichtstandard-Position“ abzurechnen." Ebenso könnten optional "in den Ersatzteilauflistungen die benötigten Materialien wie Schutzkleidung und Desinfektionsmittel aufgeführt und abgerechnet werden“, heißt es in der Technischen Mitteilung.
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