2020-03-18T16:10:29+0000

IFL-Liste mit fünf neuen frei wählbaren Arbeitspositionen

Im März hat die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. [(IFL) die aktualisierte Fassung ihrer Zusammenstellung „Frei wählbare Arbeitspositionen“ veröffentlicht](https://schaden.news/download/link/gBYX). Das mittlerweile zum fünften Mal inhaltlich überarbeitete und erweiterte Dokument ist das Ergebnis einer Prüfung durch einen aus Sachverständigen des BVSK, des BFL, der im IFL organisierten Datenlieferanten Audatex, DAT, Schwacke und Eurotax sowie Inhabern von Reparatur- und Lackierfachbetrieben bestehenden Arbeitskreis. Ende Januar war die Fachgruppe im Friedberger Kompetenzzentrum zusammengetroffen, um die Aufnahme von 20 neuen Vorschlägen in die IFL-Liste zu diskutieren. ## Gesamte Liste wurde aktualisiert Fünf dieser Themen, die in der Branche auch als „Sternchenpositionen“ bekannt sind, wurden in die damit [auf 84 Punkte angewachsene IFL-Liste](https://schaden.news/download/link/gBYX) übernommen. Bereits enthaltenen Positionsbezeichnungen wurden teilweise angepasst und Umfasstexte, wo erforderlich, aktualisiert. Neu hinzugekommen ist etwa die Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwands im Zusammenhang mit Fahrassistenzsystemen, der bei der Verbringung der Fahrzeuge auf einen speziellen FAS-Arbeitsplatz anfällt. Ebenso erfordern fehlende Steh- oder Gewindebolzen an Karosserieneuteilen oder instandgesetzten Teilen zusätzlichen Zeitaufwand für Schweißvorgänge und entsprechende Vorbereitungen. Weitere Punkte befassen sich mit dem Umgang mit unfallbeschädigten Ersatzteilen und dem bereits im letzten Jahr in einer Technische Mitteilung thematisierten Batteriestützbetrieb. Dem Umstand, dass Lesen nicht nur bildet, sondern auch Zeit in Anspruch nimmt, ist die vorerst letzte Position gewidmet: Um die Reparaturvorgaben der Hersteller einhalten zu können, müssen Werkstätten die tagesaktuellen Informationen der OEM abrufen und auf fahrzeugspezifische Hinweise prüfen, um Beschädigungen oder Regressansprüche zu vermeiden. ## Hersteller liefern oft nur unvollständige Informationen In ihrem Begleitschreiben stellt die IFL klar, dass es sich bei den in der Branche auch als „Sternchenpositionen“ bekannten Positionen keineswegs um Abweichungen zu den durch die Hersteller vorgegebenen Arbeitszeitrichtwertkatalogen handelt, sondern um dem „Stand der Technik“ entsprechende Angaben. Erforderlich würden diese, weil durch die immer schnelleren Modellwechsel der Fahrzeughersteller und eine Vielzahl von Ausstattungsvarianten – darunter auch Fahrerassistenzsysteme – häufig nur unvollständige Informationen in die Kalkulationssysteme gelangten. Die Dokumentationen zu den „Nicht Standard-Positionen“, „IFL-Positionen“ oder „Eigenen Positionen“ könnten von Reparaturbetrieben in diesen Fällen als kostenpflichtiger Nachweis genutzt werden, um vollständig und fachgerecht kalkulieren zu können.
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