2019-07-24T11:57:23+0000

Darauf achtet DEKRA bei der Werkstattprüfung

Mit dem DEKRA K&L-Siegel als Nachweis für gleichbleibend hohen Service können Karosserie- und Lackierbetriebe ein Zeichen für Arbeitsqualität setzen und ihre Kundenbindung stärken. Im Video-Interview erläutert Bernd Pisecky, Abteilungsleiter Gutachten der DEKRA Automobil GmbH in Leipzig, welche Kriterien für die Besiegelung ausschlaggebend sind. ## Begutachtung umfasst drei Themenschwerpunkte „Unabhängig davon, ob es sich um eine freie Werkstatt oder einen herstellerbezogenen Betrieb handelt, kontrollieren wir im Rahmen einer Begehung zunächst einmal das Erscheinungsbild des zu prüfenden Unternehmens“, schildert Bernd Pisecky, Abteilungsleiter Gutachten in der DEKRA Niederlassung Leipzig, den Auftakt einer jeden Besiegelung. Im Zuge dieser Bestandsaufnahme wird auch ermittelt, ob eine ausreichende technische Ausstattung vorhanden ist, und ob eine Dokumentation, z. B. von Qualifikationsnachweisen der Mitarbeiter geführt wird. Ebenso wird anhand einer Arbeitsprobe die Reparaturqualität geprüft. Der Experte stellt fest: „Die genauen Inhalte der Kriterien sind abhängig von der jeweiligen Ausrichtung des Unternehmens. Das Siegel gibt es für reine Karosserie- oder Lackierfachbetriebe sowie für kombinierte Betriebsformen.“ ## Technischer Fortschritt und Elektromobilität als Herausforderung für Betriebe Der rasante Fortschritt in der Fahrzeug- und Reparaturtechnik erfordert auch seitens der Betriebe eine beständige Weiterentwicklung, weiß Bernd Pisecky aus seiner Gutachtererfahrung zu berichten: „Da sich die Ausstattung der Betriebe entsprechend ändert, kontrollieren wir bei unseren alle zwei Jahre stattfindenden Wiederholungsprüfungen auch diesen Aspekt. Aufgrund des wachsenden Anteils der Elektromobilität werden auf die Werkstätten in den kommenden Jahren weitere Herausforderungen zukommen. So wird etwa die Einrichtung besonderer Arbeitsplätze sowie die Ausbildung spezieller Hochvolt-Techniker erforderlich werden.“