2019-04-24T13:28:22+0000

ZKF: Neue Website zur Bekämpfung von Rechnungskürzungen

Seit einigen Wochen ist der neue [Internetauftritt des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) zur Bekämpfung der Rechnungskürzung](https://zkf-info.de/) von Prüfdienstleistern und Kfz-Versicherern online. Hier können sich K&L-Betriebe informieren und Hilfe bei Problemen mit der Abrechnung bei Haftpflichtschäden erhalten. ## Noch stärker gegen Rechnungskürzungen vorgehen Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm begründet die Initiative auf Nachfrage von schaden.news | colornews.de wie folgt: „Einige unserer Mitgliedsbetriebe nutzen den [EUROGARANT Service DfB](https://www.schaden.news/de/article/link/40344/werkstattrechnungen-wo-wird-gekuerzt-was-fehlt-bei-der-schadenkalkulation-1) noch nicht und erfahren erst bei Einreichung ihrer Kosten beim Versicherer, dass Ihre Rechnung von einer oder mehreren Kürzungen betroffen ist.“ Der ZKF habe hierzu auf der neuen Website [www.zkf-info.de](https://zkf-info.de/) eine Plattform eingerichtet, die ausführlich zur Bekämpfung einer unbegründeten Rechnungskürzung informiere und Abhilfe anbietet, heißt es beim Zentralverband. ## Rechnungskürzung online senden Die neue Website des ZKF erleichtert es den Mitgliedsbetrieben deutlich, gegen ungerechtfertigte Kürzungen von Werkstattrechnungen vorzugehen. Denn betroffene K+L-Werkstätten können hier direkt online ihre Daten eingeben und an die Zentrale nach Friedberg zur Bearbeitung übermitteln. Thomas Aukamm: „Mit dieser Website gibt der ZKF seinen Mitgliedern - und nur diesen - einen exklusiven Service bei Rechnungskürzungen. Wir beschränken uns mit dieser Hilfe vorerst wegen der rechtlich eindeutigen Situation nach §249 BGB nur auf Haftpflichtschäden.“ ## Erst Prüfung der Plausibilität, dann Klage
Alle notwendigen Informationen stehen den Betrieben auf der Website zur Verfügung. „Die benötigten Informationen zur Bewertung der Rechnungskürzung können hier einfach aber systematisch vom betroffenen Betrieb hochgeladen werden“, erklärt der ZKF-Hauptgeschäftsführer. „Der jeweilige Fall wird dann von den Spezialisten des ZKF-Technikteams auf Plausibilität überprüft. Ist die Rechnungskürzung unbegründet, kann diese dann zu unserem Partner-Fachanwalt weitergeleitet werden und bis zur Klage gegen den Versicherer und meist abzugsfreien Auszahlung des ursprünglichen Rechnungsbetrags führen.“