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2018-10-10T09:22:38+0000

Betrug! Polizei warnt vor Datenschutzauskunft-Zentrale!

Per Fax haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Karosserie- und Lackierbetriebe ein Schreiben von der Datenschutzauskunft-Zentrale erhalten, das den Anschein eines behördlichen Schreibens erwecken soll. Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht warnt vor diesen Schreiben und empfiehlt nicht auf diese einzugehen. In der Mitteilung dazu heißt es: "Seit Anfang Oktober wird nach den Erkenntnissen des BayLDA [Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, _Anm. d. Red._] an viele Unternehmen, Gewerbetreibende und auch Vereine von einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“ in Oranienburg/Brandenburg bundesweit eine „Eilige FAX-Mitteilung“ versandt, mit der die Angeschriebenen einer angeblichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachkommen sollen. Der Basisdatenschutz-Beitrag soll dabei 498 € jährlich betragen. Das BayLDA warnt davor, auf diese Fax-Anschreiben zu reagieren. Mit den Anforderungen der am 25. Mai 2018 wirksam gewordenen Datenschutz-Grundverordnung hat dies nichts zu tun." ## Schreiben beantwortet – was nun? Wer im Eifer des alltäglichen Stresses auf das Schreiben reagiert hat, sollte keinesfalls zahlen, rät Rechtsanwalt Dr. Wolf-Henning Hammer von der Kanzlei Voigt. Stattdessen solle er die Willenserklärung widerrufen und die Anfechtung erklären. Die genannten Schritte sollte er allerdings nicht selber durchführen, sondern einem spezialisierten Anwalt übertragen.
## Warum ein Anwalt die Sache in die Hand nehmen sollte "Wer meint, er könne die Erklärungen selbst abgeben, übersieht, dass er es mit Profis zu tun hat", erläutert Wolf-Henning Hammer. Diese ließen sich von dem Schreiben eines Werkstattinhabers nicht beeindrucken. Die Erfahrung mit den „Gewerbezentralen“ habe gezeigt, dass als nächste Schritte Schreiben von Inkassobüros oder Anwaltskanzleien folgten. Diese drohen dann mit rechtlichen Schritten und schreckten mitunter auch vor einer Klageerhebung nicht zurück. "Spätestens ab hier ist die Einschaltung eines eigenen Anwalts unverzichtbar", betont der Experte der Kanzlei Voigt. Hinzu komme aber auch noch ein anderer Punkt: Die Schreiben wurden "um die noch rechtzeitige Bearbeitung... zu gewährleisten" per Fax zugesandt. Diese Vorgehensweise bezeichnet der Anwalt als unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Dieses Verhalten sei zudem selbst abmahnfähig. Dass die „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.“ ihren Sitz auf Malta hat, erschwere zwar die Rechtsverfolgung; an der Abmahnfähigkeit ändere dies jedoch nichts. Sollten Sie ein Fax der "Datenschutzauskunft-Zentrale" erhalten haben, können Sie es getrost ignorieren. Aber auch, wenn Sie es bereits beantwortet haben sollten, gibt es immer noch genügend Mittel und Wege, sich gegen dubiose Forderungen zu wehren. Dies sollten Sie indes nicht selber tun, sondern einem Anwalt überlassen.