2018-09-14T09:22:45+0000

Klare Rechtsprechung für Werkstätten und Unfallgeschädigte

Klare Position beim Thema Rechnungsprüfung und -kürzung bezog Bernd Höke, Geschäftsführer der Kanzlei Voigt, mit Bezug auf die geltende Rechtsprechung. Dieses Thema löste beim Schadentalk auf der diesjährigen Automechanika kontroverse Diskussionen unter den Talkgästen in Frankfurt aus. Doch: Der Geschädigte habe laut Bernd Höke vollen Ersatzanspruch und somit Anspruch auf die vollständige Erstattung der Rechnung. Rechnungskürzungen finden demnach häufig ohne rechtliche Grundlage statt, bestätigt Bernd Höke. ## Was heißt das in der Praxis? Wie können sich Werkstätten aber nun dagegen absichern, dass keine Rechnungen gekürzt werden? Bernd Höke rät Werkstattinhabern, diese Fälle mit Unterstützung des Anwalts und im besten Fall eines Sachverständigen zu regeln.