2026-09-16T10:40:43+0000

ZKF und HUK: Haftpflichtschäden bis 3.000 Euro ohne Gutachter und Rechtsanwalt

Der Sturm der Entrüstung ist schon heftig. Noch am Freitagabend (11.9.2026), kurz nach Ende des [Schadentalks in Frankfurt](https://schaden.news/de/article/link/45221/schadentalk-automechanika-2026-rueckblick), wurden die ersten kritischen Reaktionen zum Streitthema Regress der Kfz-Versicherer und einer Vereinbarung zwischen Zentralverband für Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) mit der HUK-Coburg gepostet. Hintergrund der Aufregung im Netz ist die Ankündigung beim Schadentalk von ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm und Martin Schneider (HUK-Coburg), dass Haftpflichtschäden bis 3.000 Euro künftig in einem Pilotprojekt ohne Beteiligung von Gutachtern und Rechtsanwälten reguliert werden sollen. Die neuartige Kooperation der Interessenvertretung von K&L-Betrieben mit dem größten deutschen Kfz-Versicherer wurde erstmals während des Schadentalks auf der Automechanika bekannt und wird seitdem vielfach diskutiert. ## Steigende Schadenkosten und Eskalation bei Regress gefährden individuelle Mobilität Vor der Ankündigung ging beim Schadentalk eine lebhafte Diskussion über die Regress-Klagen der Kfz-Versicherer voraus. In diesem Zusammenhang äußerte Thomas Aukamm: „Regressklagen ist eine Geißel der Branche. Wir sehen allerdings auch eine Verantwortung dafür, dass die individuelle Mobilität erhalten bleibt.“ Einerseits würde man verbandseitig den Betrieben aufgrund der Eskalation beim Thema Regress empfehlen, nur mit Einbeziehung eines neutralen Gutachters und Rechtsanwaltes im Haftpflichtschaden unterwegs zu sein. „Anderseits kommen wir jetzt durch den extremen Anstieg der Ersatzteilpreise, teurer Versicherungsprämien und den hohen Spritpreise in die Situation, dass es für die individuelle Mobilität immer schwieriger wird.“ Die gesamte Branche lebe von der individuellen Mobilität, deswegen müsse man jetzt auf einen Weg kommen, der ein faires Umgehen miteinander ermöglicht und dazu führe, eine weitere Eskalation zu vermeiden. Am Ende sorge eine Ausweitung der Konflikte rund um das Regressieren nach Ansicht des ZKF dafür, dass noch weiniger repariert wird. „Das ist eine Situation in die wir nicht wollen.“ Aus diesem Grund starte der Zentralverband für Karosserie- und Fahrzeugtechnik ein Pilotprojekt mit der HUK-Coburg, dass die Schadenkosten senken soll, indem beim Haftpflichtschaden kein Gutachter und Rechtsanwalt hinzugezogen werde. Ein Vorgehen, das Martin Schneider von der HUK-Coburg während der Talkrunde in Frankfurt teilte und die Vereinbarung zwischen ZKF und HUK-Coburg grundsätzlich bestätigte. ## „Nicht für jeden Unfallschaden ist ein Gutachter oder Anwalt nötig.“ Um die Instandsetzungskosten zu senken, rede der ZKF nach Aussage von Thomas Aukamm mit den Fahrzeugherstellern, damit die Reparaturfähigkeit von Autos verbessert und kostengünstiger werde. „Wir sehen aber eben auch, dass nicht für jeden Unfallschaden ein Gutachter oder ein Rechtsanwalt nötig ist.“ Deshalb gehe der Branchenverband nun den Weg der Kooperation mit der HUK-Coburg. „Wir suchen einen kooperativen Ansatz in Zeiten der Preiseskalation.“ Marin Schneider erklärte: „Wir wollen ein faires Miteinander mit den Werkstätten so wie im gesteuerten Bereich jetzt auch im ungesteuerten Schadengeschäft.“ Beim Schadentalk wurde das Pilotprojekt erstmals branchenöffentlich diskutiert. Sowohl Martin Schneider als auch Thomas Aukamm war
anzumerken, dass beide sich sehr vorsichtig äußerten. Auf Nachfrage war zu hören, dass bei dem Pilotprojekt die Regulierung von Haftpflichtschäden ohne Sachverständigengutachten und anwaltliche Vertretung des Geschädigten „nur eine Option“ sei. Wie diese Option aber vor dem geltenden Recht rechtssicher umgesetzt werden soll blieb weitgehend unklar. Martin Schneider sagte lediglich: „Wir haben bereits heute Vereinbarungen mit einzelnen Partnern, bei denen dies im ungesteuerten Bereich gut funktioniert. Die Notwendigkeit in jedem Haftpflichtfall einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt hinzuzunehmen, ist ja nicht der Ursprungsgedanke unserer Gesetzgebung.“ ## Scharfe Kritik von BVSK-Präsident Michael Wessels und Branchenanwalt Henning Hamann Eine Reaktion auf die Kooperation von ZKF und HUK-Coburg ließ beim Schadentalk in Frankfurt nicht lange auf sich warten. BVSK-Präsident Michael Wessels warnte in deutlichen Worten vor dem Vorgehen: „Ich kann die Werkstätten nur davor warnen diesen Weg mitzugehen. Es ist am Ende der schnelle Scheck. Klar ist das bequemer, wenn ich dann mit der Versicherung weniger Stress und kein Problem mit dem Regress habe.“ Der BVSK-Präsident stellte die Frage: „Für wen wird denn die Schadenaufnahme und das Gutachten gemacht?“ Die Antwort sei klar: „Am Ende des Tages für den Geschädigten.“ Nur mit einem qualifizierten Gutachten können der Geschädigte seine Ansprüche durchsetzen. Fehle die Sachverständigenexpertise stehe der geschädigte Autofahrer und damit der Werkstattkunde im Regen. Auch Schadenrechtsexperte und Branchenanwalt Henning Hamann kritisierte die Kooperation zwischen ZKF und HUK-Coburg deutlich: „Ich bin mehr als verwundert, dass der ZKF seinen Mitgliedsbetrieben die Empfehlung ausspricht bei Schäden unter 3.000€ auf einen Sachverständigen und Einschaltung eines Anwalts zu verzichten.“ Aus dem Markt sei zu hören, dass Betriebe, die sich daran beteiligen, auch eine Aufwandsentschädigung für die Schadenkalkulation gezahlt werden. „Am Ende des Tages ist das Vorgehen von ZKF und HUK-Coburg eine Vereinbarung zu Lasten des Geschädigten, weil der Geschädigte einen Anspruch darauf hat, dass er bei einem Haftpflichtschaden ein qualifiziertes Sachverständigengutachten vorliegen hat, was ihm eben diese Schadendokumentation nicht nur für den einzelnen Schaden, sondern auch beim späteren Weiterverkauf des Fahrzeugs hilft.“ Fehle das Sachverständigengutachten sei dies ein nicht unerhebliches Risiko für den Geschädigten. „Auch die Werkstatt steht im Risiko, wenn sie sich an dem Pilotprojekt beteiligt und in diesem Rahmen Rechte des Geschädigten vorenthalten werden.“ Beim Schadentalk reagierte ZKF-Hauptgeschäftsführer direkt auf die Kritik: „Es ist ja kein Zwang, der hier gegenüber dem Geschädigten ausgeübt werden soll. Wenn der Geschädigte ein qualifiziertes Gutachten haben möchte, und darauf kann die Werkstatt ihn hinweisen, dann kann er das Gutachten natürlich auch haben, ein neutrales qualifiziertes Gutachten.“ ## Erst der Anfang einer kontroversen Diskussion Die Kritik reißt derweil auch rund eine Woche nach dem Schadentalk nicht ab. In verschiedenen Stellungnahmen von Kfz-Sachverständigen und Rechtsanwälten wird deutlich, dass die Vereinbarung zwischen ZKF und HUK-Coburg in diesem Teil der Branche auf wenig Gegenliebe stößt. Es gibt aber auch Kommentare, die sich für den von Branchenverband und Kfz-Versicherer eingeschlagenen Weg aussprechen. Nach dem Schadentalk in Frankfurt steht die Branche bei diesem Streitthema offenbar erst am Anfang einer kontroversen Diskussion.
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