2024-06-26T11:15:27+0000

VW Golf 8: Gespritztes Dämmmaterial verhindert Instandsetzung der Türen

Karosserie- und Lackierbetriebe setzen in der Regel häufig Schäden instand, die nicht immer dem Standard-Bild einer Reparatur entsprechen. Währenddessen bevorzugen andere Werkstätten wiederum der Einfachheit halber den schnellen Teiletausch. Die Entscheidung für den Erhalt der originalen Karosseriestruktur und damit die Reparatur eines Fahrzeugteils kann einerseits aus Gründen der Teileverfügbarkeit oder längeren Wartezeit erfolgen. Andererseits ist Instandsetzen vor Erneuern aber unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu betrachten – vorausgesetzt die Möglichkeiten einer fachmännischen Reparatur lassen dies zu. Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. (IFL) informiert in ihrer aktuellen TeMi darüber, dass in bestimmten Schadenfällen eine kostensparende Instandsetzung letztendlich daran scheitere, dass die Voraussetzungen dafür schon in der Serienfertigung, beispielsweise aufgrund von kostenbedingten Produktionsänderungen, nicht mehr gegeben seien. ## Änderung in der Serienfertigung führt zu Problemen Im konkreten Beispiel beschreibt die IFL einen Kaskoschaden am VW Golf 8 Life (ab Baujahr 7/2019), bei dem die Türen gewaltsam beschädigt wurden. Aufgrund der technischen Möglichkeiten wurde eine Außenhaut-Instandsetzung veranschlagt und nach dem Abrüsten der hinteren Tür mit der Beseitigung des Schadens begonnen. Im Zuge der Reparatur stellte sich jedoch heraus, dass anstelle der üblicherweise in diesem Bereich verklebten Dämmmatten, stattdessen herstellerseits ein spritzappliziertes Material verwendet wurde. Dieses ließe sich nicht effektiv entfernen, heißt es in der TeMi. Das Resultat: Durch das Überstrecken des Karosserieblechs in diesem Bereich sei eine sogenannte „Springbeule“ entstanden, welche nicht mehr fachgerecht zu beseitigen war. Infolgedessen musste die beschädigte Tür, welche zu diesem Zeitpunkt bereits zu einem großen Teil instandgesetzt wurde, doch erneuert werden. ## „Nachhaltigkeit geht anders!“ Die Interessengemeinschaft weist in ihrer technischen Mitteilung darauf hin, dass sich weder in den OEM-Reparaturunterlagen noch in den Grafiken der gängigen Kalkulationssysteme ein Hinweis auf derart gespritztes Dämmmaterial findet. Im gelieferten Original-Ersatzteil des Herstellers sei ebenfalls keine Dämmung aufgebracht gewesen. Laut aktuellem VW-Leitfaden wird für diesen Fall das Aufkleben von Bitumenmatten zur Geräuschdämpfung vorgegeben. Die IFL rät deshalb dazu, den bereits entstandenen Arbeitsaufwand und die dadurch, wie in diesem Fall, verlorene Zeit entsprechend zu dokumentieren und zu berechnen. Die Verantwortung für durchführbare, nachhaltige und effektive Instandsetzungen von Unfallschäden läge klar bei den Herstellern und Importeuren, heißt es in der TeMi. K&L-Betriebe dürften nicht durch derartige „Überraschungen“ belastet werden, betont die IFL und ergänzt: „Nachhaltigkeit geht anders!“ [Die aktuelle IFL-TeMi können Sie sich hier kostenfrei herunterladen.](https://schaden.news/download/link/g5JN)