2022-08-24T11:48:29+0000

HV-Fahrzeuge: Das ist wichtig bei der Gefährdungsbeurteilung

Bereits Anfang 2021 veröffentlichte die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e. V. vier Informationen zum sicheren Umgang mit Hochvoltfahrzeugen. [Die aktuelle Technische Mitteilung der IFL](https://schaden.news/download/link/j9aY) versteht sich als Erweiterung dieser Reihe mit besonderem Schwerpunkt auf der Gefährdungsbeurteilung. ## Unternehmerisches Handeln ist oberste Pflicht der Unfallverhütung Die Verantwortung für das Ergreifen von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen liegt dabei bei den Unternehmerinnen und Unternehmern, welche die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten und gegebenenfalls verbessern müssen. Beschrieben wird diese Verantwortung insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Bereitstellen von finanziellen Mitteln hierfür sowie Grundsatzentscheidungen über die Durchführung einer Sicherheitspolitik, -organisation und Schaffung entsprechender Einrichtungen fallen ebenso in diesen Verantwortungsbereich wie die Auswahl geeigneter Beschäftigter. Neben den Vorgaben der einzelnen Hersteller sind in Bezug auf Arbeiten an HV-Fahrzeugen speziell die Angaben in der DGUV-Information 209-093 (ehemals DGUV 200-005) relevant. Die in §§5 und 6 ArbSchG definierte Gefährdungsbeurteilung bildet dabei die Voraussetzung für das Ergreifen von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen. ## Diese Maßnahmen müssen Betriebsinhaber durchführen In der Verantwortung des Arbeitgebers liegt es, mögliche Gefährdungen bei der Arbeit mit HV-Fahrzeugen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Hierzu zählt auch sicherzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Beschäftigte Arbeiten an HV-Systemen von Fahrzeugen durchführen. Anweisungen für den Umgang mit Hochvoltsystemen müssen zudem in dokumentierter Form vorliegen und von regelmäßigen Unterweisungen begleitet werden. Zur Unternehmerpflicht, sämtliche relevante Strukturen und Abläufe zu organisieren, zählt auch festzulegen, welche Beschäftigten über hinreichende Kompetenzen verfügen, bestimmte Arbeiten durchzuführen. Denn eine Gefährdung kann sich schon aus einer unzureichenden Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten ergeben. [Die aktuelle IFL-TeMi können Sie hier kostenfrei herunterladen.](https://schaden.news/download/link/j9aY) Darin ist auch eine Mustergefährdungsbeurteilung der Berufsgenossenschaft für den Umgang mit HVFahrzeugen beigefügt.
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