2022-04-13T10:10:18+0000

„IFL-Liste nutzen, um Arbeitspositionen richtig und vollständig abzurechnen“

85 Arbeitspositionen hat die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik seit ihrer Gründung 2007 bis heute in der sogenannten IFL-Liste zusammengetragen. 85 Arbeitspositionen, die für eine fachgerechte Reparatur notwendig, jedoch nicht oder nur unvollständig in den entsprechenden Kalkulationssystemen enthalten sind. K&L-Betriebe können und sollten die IFL-Liste nutzen, um sich vor Rechnungskürzungen der Kfz-Versicherer zu schützen – dazu appellierte Timm Diesbach, Vertriebsleiter der ETL Kanzlei Voigt, im 6. Automotive Online Forum Ende März. ## Ein Viertel rechnet Positionen gar nicht ab oder kalkuliert selbst Denn, im Rahmen einer Umfrage zu Beginn des Vortrages zeigte sich: Zwei Prozent der Teilnehmer berechnen derartige Arbeiten gar nicht und 23 Prozent kalkulieren diese selbst nach entsprechendem Aufwand. ## Probefahrt ist nicht gleich Probefahrt Die Kosten für eine Probefahrt werden nicht selten pauschal vom Versicherer gekürzt, denn, so Timm Diesbach, „sie werden häufig auch nur sehr pauschal in der Abrechnung angegeben“. Hier seien aber konkrete Angaben gefragt, so der Vertriebsleiter. „Ist die Probefahrt womöglich eine Kalibrierfahrt nach Arbeiten im Sensorbereich oder eine Setzfahrt nach einer Achseinstellung? Dann benennen Sie es bitte auch genauso“, rät der Experte. Für Setzfahrten (IFL-Position 64) seien beispielsweise 6 AW pro Auftrag von der IFL empfohlen. Auch Windgeräuschprüffahrten (IFL-Position 66) – zum Beispiel nach Reparaturen an den Türen – können gemäß IFL-Liste abgerechnet werden. Hier kann sogar ein zweiter Mitarbeiter erforderlich werden, der während der Fahrt auf dem Rücksitz überprüft, ob Windgeräusche entstehen. ## Reinigungs- und Desinfektionskosten Auch für Reinigungskosten, die im kausalen Zusammenhang zur Reparatur stehen und keine reine Serviceleistung sind, gibt die IFL-Liste eine Orientierung. Für die Entfernung von Dreck oder ähnlichem am Unterboden- oder Frontbereich zum Zwecke einer Schadenaufnahme oder im Rahmen einer Reparatur können laut IFL 5 AW veranschlagt werden. Die coronabedingten Desinfektionskosten hat die IFL Ende 2020 als 85. Position der IFL-Liste hinzugefügt: 3 AW pro Fahrzeug bzw. 18 Minuten können Werkstätten üblicherweise hierfür berechnen. Wie auch schaden.news bereits mehrfach berichtete, werden diese auch von einem Großteil der Land- und Amtsgerichte in ganz Deutschland bestätigt. Aktuell beschäftigt sich übrigens der Bundesgerichtshof mit den Desinfektionskosten. ## „Vergessene Arbeitspositionen“ Darüber hinaus gab der Vertriebsleiter Hinweise zu den Positionen „Fehlerspeicher auslesen“ (IFL-Position 3), „Umbau Scheinwerfer“ (IFL-Position 54) und
„Batteriestützbetrieb“ (IFL-Position 83). „Diese Arbeiten würden häufig gar nicht oder falsch berechnet“, so Timm Diesbach. Auch hier bietet die Interessengemeinschaft für Fahrzeuchtechnik den Betrieben eine Orientierung mit empfohlenen Arbeitszeitwerten. Unabhängig davon, um welche Position es sich handelt, warnte Timm Diesbach jedoch davor, unwahre Angaben bei den freiwählbaren Arbeitspositionen der IFL zu machen. „Wenn Sie statt der empfohlenen 6 AW nur 4 oder 5 AW brauchen, dann berechnen Sie bitte auch nur die benötigte Zeit. Die IFL-Liste ist eine Orientierungshilfe und keine Wünsch-dir-was-Liste.“ ## Lückenlose Dokumentation gefordert Werden Arbeiten mithilfe der IFL als sogenannte „frei wählbare Arbeitspositionen“ kalkuliert, sollten Betriebe deren Notwendigkeit auch immer begründen und durch entsprechende Fotonachweise oder Protokolle dokumentieren. Dadurch und durch die Einbeziehung des Sachverständigen – der die entsprechenden Positionen auch direkt ins Gutachten aufnehmen sollte – könnten sich Betriebe wirkungsvoll gegen Rechnungskürzungen schützen, betont der Experte. „Die IFL-Liste ist natürlich kein Garant für die Durchsetzung der Positionen, aber sie ist eine wichtige Hilfe und Orientierungsquelle“, resümiert Timm Diesbach abschließend.
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