2021-04-20T22:00:00+0000

Schadenrecht: So werden Sie Prüfberichte los

Mit erneut über 650 Teilnehmern zeigte auch das 2. Automotive Online Forum der ETL Kanzlei Voigt in der vergangenen Woche (15.04.), wie hoch der Bedarf nach schadenrechtlichen Informationen bei Autohäusern und Werkstätten gleichermaßen ist. Denn: Vertriebsleiter Timm Diesbach, der auch dieses Mal durch die Veranstaltung führte, brachte es auf den Punkt: Trotz der Rekordumsätze der Versicherer im letzten Jahr – [schaden.news berichtete über die Jahresüberschüsse der HUK-Coburg](https://schaden.news/de/article/link/42239/huk-coburg-rekordergebnisse-im-krisen-jahr) – werden Reparaturrechnungen weiterhin radikal gekürzt. Genau aus diesem Grund galt der Leitvortrag dem Thema „Rechnungskürzungen durch Prüfberichte – ärgerlich, aber vermeidbar!“ ## Sachverständiger und Rechtsanwalt in Kombination – das ist die Lösung „Ich möchte Ihnen heute eine Möglichkeit aufzeigen, wie Sie die Prüfberichte loswerden“, erklärte Rechtsanwalt Christoph Reuter zu Beginn seines Referates. Denn, so der Experte, mit der richtigen Vorgehensweise „sind diese Prüfberichte gegenstandslos“. Christoph Reuter appellierte ausdrücklich an Werkstätten und Autohäuser, nicht selbst aus abgetretenem Recht mit dem Versicherer zu diskutieren. Stattdessen sollten Werkstätten immer wie folgt vorgehen: * Schriftlicher Reparaturauftrag „Reparatur Unfallschaden von xx.yy.zzz gemäß Gutachten“ * Ab 1.000 EUR Reparaturkosten immer ein Schadengutachten eines Kfz-Sachverständigen einholen (kein Kostenvoranschlag, kein Gutachten eines Sachverständigen der Versicherung) * Reparatur gemäß Gutachten * Bei Reparaturerweiterung: Gutachtennachtrag durch den Sachverständigen * Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes durch den Kunden ## Tipp für Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze Doch was ist mit Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze von 1.000 Euro? Auch für diese hatte der Experte einen Tipp: „Halten Sie trotzdem einmal Rücksprache mit Ihrem Sachverständigen und lassen Sie ihn eine Reparaturkostenkalkulation erstellen, die dann in Rechnung gestellt wird.“ Denn ein Beleg eines Sachverständigen genieße grundsätzlich höheres Vertrauen und könne dazu führen, dass Versicherer gar nicht erst versuchen zu kürzen. ## „Haftung ist nicht immer so klar wie es scheint“ In dem zweiten Rechtsvortrag ging es um verschiedene Unfallkonstellationen. Diese stehen zwar nicht im direkten Zusammenhang mit den Werkstätten, können sich aber sehr wohl auf deren Erträge auswirken. Nämlich dann, wenn die gegnerische
Versicherung den Schaden nur teilweise reguliert, weil eine Mithaftung des Kunden im Raum steht. Rechtsanwalt Marc Schroeder betonte deswegen: „Am besten wäre, wenn man bereits bei der Reparaturannahme den Kunden darauf hinweist, dass ein Mithaftungseinwand bestehen könnte.“ Tatsächlich sei Mithaftungseinwand der Versicherer oftmals berechtigt, denn in vielen Fällen besteht zumindest eine sogenannte Betriebsgefahr durch das zweite Fahrzeug, selbst wenn dieses sich offenbar nichts zuschulden kommen lassen hat. Denn, so der Anwalt: „Von jedem Fahrzeug geht per se eine Gefahr aus.“ ## Betriebsgefahr aktiviert Quotenvorrecht Der Experte erklärte dies an einem konkreten Beispiel: Parken zwei gegenüberliegende Fahrzeuge rückwärts aus einer Parklücke aus. Fahrzeug A sieht das Fahrzeug B und bleibt stehen, Fahrzeug B fährt weiter und kollidiert mit Fahrzeug A im Heckbereich. Gleichwohl Fahrzeug A stehen geblieben ist, greift hier die Betriebsgefahr und Fahrzeug A wird eine Mitschuld zu 30 % zugesprochen. Und – das ist der entscheidende Punkt – „es reicht oftmals die Betriebsgefahr des anderen am Unfall beteiligten Fahrzeugs, um das Quotenvorrecht zu aktivieren“, resümiert Marc Schroeder. Mit dem Verweis auf das Quotenvorrecht können Autohäuser und Werkstätten sich gegenüber ihrer Kunden als Experten und zuverlässige Partner positionieren und diese möglicherweise langfristig an sich binden. ## Kundentypen: Rentner und Dienstwagenfahrer Doch es gab nicht nur rechtliche Informationen für die Teilnehmer der Online-Veranstaltung, sondern auch nutzwertbringende Tipps im Umgang mit verschiedenen Kundentypen. In diesem Fall konkret zum Umgang mit „Rentnern“ und den „Dienstwagenfahrern“. Ersterer möchte in der Regel wenig Aufwand haben und stehe altersbedingt unter einem gewissen zeitlichen Druck. Um diesen Kundentypen dennoch für sich zu erwärmen, riet Key Account Managerin Jasmin Moughrabi zu folgenden Sätzen: „Den Papierkram erledigen wir für Sie. Diese Zeit können Sie sich sparen!“ Ein weiterer durchaus häufig gesehener Kunde in Werkstätten und Autohäusern ist der sogenannte „Dienstwagenfahrer“, den meist kaum interessiert, wie das Problem gelöst wird, sondern nur, dass er schnellstmöglich wieder mobil ist. Zudem kann dieser Kundentyp in der Regel keine eigenen Entscheidungen zur Reparaturbeauftragung treffen, da diese dem Flotteninhaber bzw. seinem Arbeitgeber obliegen. Im Umgang mit dem „Dienstwagenfahrer“ riet Jasmin Moughrabi zu folgendem Satz: „Für unsere Flottenkunden haben wir einen exklusiven Schadenservice, der Ihnen und Ihrer Firma die zusätzliche Arbeit abnimmt.“ ## Nächster Termin im Juni Weitere Kundentypen wird die Key Account Managerin beim nächsten Automotive Online Forum analysieren. Dieses findet am 16. Juni statt. Im Fokus stehen dann außerdem die Themen „Unfallersatz Mietwagen – Richtig abrechnen“ und „Das Schadengedächtnis – Fallstricke im Umgang mit dem HIS“.
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