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2018-06-27T12:21:50+0000

Beschädigt angeliefertes Neuteil? Was Sie jetzt beachten sollten.

Die Interessengemeinschaft Fahrzeugtechnik und Lackierung (IFL) informiert in der aktuellen technischen Mitteilung darüber, wie mit angelieferten Blech-Neuteilen im Reparaturbetrieb umzugehen ist, die beschädigt angeliefert wurden. [Die vollständige technische Mitteilung "Stellungnahme zur Anlieferung beschädigter Blech-Neuteile“ können Sie hier kostenfrei herunterladen.](https://schaden.news/download/link/jkmg) ## Worauf muss der Betrieb achten? Generell hat der Reparaturbetrieb aus seiner vertraglichen bzw. rechtlichen Beziehung mit dem Teilelieferanten heraus zwei Möglichkeiten. Zum einen kann die Annahme des beschädigten Blech-Neuteils abgelehnt und ggf. eine Nachbesserung verlangt werden. Alternativ kann sich der Betrieb mit dem Teilelieferanten darauf einigen, das Ersatzteil selbst zu reparieren und einzubauen. "Wenn der Betrieb das beschädigte Blech-Teil instand setzt, wird er mit dem Teilelieferanten über einen Preisnachlass verhandeln", erklärt Stephan Kolodzinski, technischer Referent der IFL. Entscheidet sich der Betrieb für die Instandsetzung des beschädigt gelieferten Bauteils, muss die Reparatur im Vergleich zum Neuteil wirtschaftlich vertretbar sein, vollständig und fachgerecht ausgeführt werden und dokumentiert sein, rät der Karosserie- und Fahrzeugbaumeister. "Bevor jedoch mit der Reparatur des beschädigten Neuteils begonnen wird, sollte der Kunde darüber informiert und dessen Einverständnis eingeholt werden. Dies ist gerade bei Leasingfahrzeugen von besonderer Bedeutung", hebt der Experte hervor.
Eine vollständige, fachgerechte, handwerklich korrekte und objektiv unsichtbare Reparaturleistung auch in Bezug auf angelieferte Ersatzteile mit geringeren Beschädigungen ist akzeptabel und branchenüblich. ## Wann gilt ein angeliefertes Neuteil als beschädigt? Die IFL-Recherche ergab, dass einige Fahrzeughersteller (bei einer Lackkalkulation nach Herstellervorgabe) in der Arbeitszeit für die Neuteillackierung bereits mögliche Instandsetzungen kleinerer Beschädigungen berücksichtigt haben. Was für die freien K&L Betriebe nicht akzeptabel ist, sind Vorgaben und Anweisungen verschiedener Fahrzeughersteller im Umgang mit z.B. beschädigten Ersatzteilen. Hier wird teilweise versucht, den Aufwand für die Beseitigung von (wenn auch kleineren Beschädigungen) den Reparaturbetrieben aufzuerlegen.