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2017-10-26T09:20:58+0000
# ZKF ändert Vorgaben zum Scheinwerfereinstellplatz Wenn im kommenden Jahr die neuen Anforderungen an den Scheinwerfereinstellplatz in Kraft treten, betrifft das rein rechtlich nur Werkstätten, die eine Hauptuntersuchung durchführen. Doch vor dem Hintergrund der steigenden Marktdurchdringung moderner Scheinwerfersysteme und der Tatsache, dass neu eingebaute Scheinwerfer nach gesetzlichen Vorgaben eingestellt werden müssen, passt auch der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) bei seinen qualifizierten Eurogarant-Fachbetrieben seine Vorgaben für den Scheinwerfereinstellplatz an. Dies wurde Ende September im Rahmen der Sitzung des ZKF-Vorstands auf Antrag des Eurogarant-Ausschusses entschieden. ## **Notwendigkeit vorhanden!** „Wir gehen davon aus, dass bei jedem zweiten Schaden auch der Scheinwerfer betroffen ist. Verlässt das Fahrzeug ohne zertifizierten Messplatz und saubere Einstellung die Werkstatt, könnte im Rahmen der Hauptuntersuchung ein Mangel auftreten“, unterstreicht ZKF-Präsident Peter Börner die Hintergründe für die neue Regelung, die vom Eurogarant-Ausschuss auf den Weg gebracht wurde. „Unser Anspruch ist, dass Eurogarant-Betriebe jeden Schaden reparieren können. Dementsprechend sind auch die Mittel für die Reparatur moderner Scheinwerfersysteme einfach notwendig“, betont Stefan Geppert, Referent für Eurogarant beim Zentralverband. Für alle 600 Fachbetriebe im Netzwerk gelten damit ab Januar 2018 die gleichen Anforderungen an den Scheinwerfereinstellplatz, wie an HU-Stützpunkte, die die neue Prüfrichtlinie ebenfalls ab Jahresbeginn erfüllen müssen.
## **Anforderungen an Ausstattung und Ebenheit müssen erfüllt sein** Damit müssen alle Eurogarant-Fachbetriebe, die in der Richtlinie enthaltenen Vorgaben hinsichtlich Ebenheit und Ausstattung (Scheinwerfereinstellgerät, gekennzeichneter Scheinwerfereinstellplatz) des Scheinwerfereinstellplatzes erfüllen und dem zuständigen ZKF Eurogarant-Berater das Zertifikat einer entsprechenden Prüforganisation vorweisen können. „Uns ist bewusst, dass es hierbei bis Ende des Jahres zu enormen Engpässen kommen kann“, räumt Stefan Geppert ein. „Deshalb räumen wir unseren Mitgliedsbetrieben eine Übergangsfrist von einem Jahr ein.“ Für diese Zeit müsse die Werkstatt jedoch nachweisen können, dass sie eine Kooperation mit einem anderen, bereits zertifizierten Betrieb unterhält. Ab 1. Januar 2019 benötigt die Werkstatt dann definitiv einen eigenen, zertifizierten und kalibrierten Scheinwerfereinstellplatz. Weitere Details dürften auch im Rahmen der Eurogarant AutoService AG Deutschland-Tour bekannt werden, welche auch vom ZKF Referat Eurogarant Fachbetriebe begleitet wird. (Termine links).
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