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Einschalten
Am Donnerstag geht's um Rechnungs-kürzungen und wie Betriebe dagegen vorgehen
 
 

Es kehrt einfach keine Ruhe ein

Aus schadenrechtlicher Sicht sollte man meinen, dass die Entscheidungen des Bundgerichtshofes rund um das Werkstattrisiko kaum noch Spielraum für Kfz-Versicherer und Prüfdienstleister lassen, um weiterhin Rechnungspositionen zu kürzen. Doch oftmals ist das Gegenteil wohl der Fall.

Aufgrund der historisch hohen Schaden-Kosten-Quote im Geschäftsjahr 2023 sind die Kfz-Versicherer gezwungen, die Ausgaben zu reduzieren. Die Kürzungen von Reparaturrechnungen sind dabei seit vielen Jahren ein probates Mittel und werden es auch weiterhin bleiben. Denn eines ist klar: Solange Geschädigte und Werkstätten sich nicht konsequent gegen jede Rechnungskürzung zur Wehr setzen, werden diese weitergehen.

In der nächsten Kompakt-Ausgabe unserer Web-TV-Sendereihe steht dieses Streitthema deshalb erneut im Fokus. Wie sich Reparaturbetriebe diesbezüglich aufstellen und warum eine klare Kommunikation mit dem Endkunden immer wichtiger wird, erklärt Rechtsanwalt Henning Hamann am Donnerstag. Der Geschäftsführer der Kanzlei Voigt appelliert seit Jahren an die Werkstätten, Rechnungskürzungen nicht einfach hinzunehmen und leistet mit seinem Team in der Branche wichtige Aufklärungsarbeit.

Auch in unserem 20-minütigen Expertentalk wird er wieder nutzwertbringende Tipps geben. Einschalten lohnt sich also! Die Kompakt-Ausgabe ist am 18. Juli ab 17 Uhr auf dem YouTube-Kanal von Schadentalk und auf der Facebook-Seite von schaden.news zu sehen.

Viele Grüße aus der Redaktion

Christian Simmert
 
 

Web-TV kompakt

Regress statt Rechnungskürzung

Nach den Präzisierungen des Bundesgerichtshofes rund um das Werkstattrisiko ist es für Kfz-Versicherer nahezu aussichtslos, gekürzte Rechnungspositionen in einem Gerichtsverfahren zugesprochen zu bekommen. Dennoch gehen die Kürzungen weiter. Bei Web-TV kompakt erklärt Rechtsanwalt Henning Hamann von der Kanzlei Voigt, warum und wie die Assekuranzen auf die Entscheidungen des BGH reagiert haben. Wie gewohnt erklärt der Geschäftsführer klar und deutlich, was Betriebe jetzt tun sollten und warum diese sich für bevorstehende Regressprozesse wappnen sollten.
 
 

Henning Hamann

Im Dauereinsatz für Werkstätten und Geschädigte

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt Henning Hamann die Unfallreparaturbranche bestens. Der Geschäftsführer der Kanzlei Voigt beobachtet die Entwicklungen der Rechtsprechung im Unfallreparaturmarkt seit vielen Jahren sehr genau, ebenso wie die Strategien der Kfz-Versicherer bei den Rechnungskürzungen. Als gefragter Referent – nicht nur beim Schadentalk im Web-TV, sondern auch bei anderen Branchenveranstaltungen – klärt er die Werkstätten unermüdlich über die aktuelle Rechtslage auf und gibt Tipps, wie diese sich gegen Rechnungskürzungen zur Wehr setzen können. Seine Kanzlei mit insgesamt 29 Standorten in ganz Deutschland bearbeitet mehrere zehntausend Fälle pro Jahr und vertritt ausschließlich Geschädigte – oder im Abtretungsfall die jeweilige Reparaturwerkstatt.
 
 

Betriebsinhaber Peter Vogel

Rotstift auch bei Arbeitszeitwerten von E-Fahrzeugen

Neuerdings streichen Prüfdienstleister auch bei der Instandsetzung von E-Autos. In einem Video-Einspieler gibt Peter Vogel, Betriebsinhaber vom Karosserie- und Lackiercenter Vogel in Brilon und Meschede, einen Einblick in den täglichen Kampf und erklärt, welche Auswirkungen das für seinen Betrieb und nicht zuletzt auch für die Kunden hat. Das Familienunternehmen hat erst vor wenigen Monaten seinen Neubau in Meschede eingeweiht und geht konsequent gegen Rechnungskürzungen vor.
 
 
 
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