2026-02-11T11:29:06+0000

ZKF: „Betriebe müssen für das verbaute Gebrauchtteil haften, was keinesfalls im Sinne der Betrieb ist.“

_Ende Januar empfahl der Arbeitskreis V des Deutschen Verkehrsgerichtstag den vermehrten Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen in der Unfallschadenreparatur. schaden.news hat verschiedene Akteure aus dem Unfallreparaturmarkt um Stellungnahme zum Thema gebeten._ ___Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:___ „Die Branche stellt sich keineswegs grundsätzlich gegen die Verwendung von Gebrauchtteilen, solange dies Sinn macht und alle Parteien wie Geschädigter, Regulierer und Werkstatt damit einverstanden sind. Im Gegenteil wird die Verwendung von Gebrauchtteilen bereits seit Jahrzehnten praktiziert. Trotzdem gibt es zu den Empfehlungen der Goslarer Verkehrsgerichtstagen in der Praxis noch viele ungeklärte Fragen. Gerade bei dem Thema der Haftung versprechen Schadensteurer und Versicherer dem Geschädigten bisher keine Nachteile bei der Garantie, wälzen diese aber direkt auf die Betriebe ab, ebenso wie die nicht triviale Erklärung dem Kunden gegenüber, dass nun bei der Reparatur seines KFZ gebrauchte Teile zum Einsatz kommen sollen. Juristisch – und das zeigte Goslar – müsste der Betrieb für das verbaute Gebrauchtteil haften, was keinesfalls im Sinne der Betrieb ist. Eine andere noch offene Frage ist, wie die Werkstatt beim Einsatz von Gebrauchtteilen vergütet wird. Werden wirklich alle Aufwände für die Abgarnierung und die weitere Bearbeitung des Bauteils sowie die Entsorgung der nicht benötigten Komponenten dem Reparaturbetrieb erstattet, oder erfolgt dies nur in der „Eingewöhnungsphase“ wie dies bei den Kollegen in Frankreich oder anderen Märkten der Fall war. Zudem sollte ein gebrauchtes Bauteil normalerweise günstiger als ein Neuteil sein. Was passiert aber mit der Teilemarge für den Betrieb, die ihm nun noch mehr reduziert wird. Die Werkstatt subventioniert im gesteuerten Reparaturfall meistens den nicht kostendeckenden Stundensatz mit der Teilemarge des Neuteils. Zusätzlich ungeklärt bleibt weiterhin der „Minderwert auf den Minderwert“, derjenige vom „ normalen Unfallwagen“ auf „Unfallwagen mit Gebrauchtteile repariert“. Anhand der noch zu klärenden Punkte insbesondere bei der Haftung können wir als ZKF den Betrieben aktuell nur empfehlen, sich bis zur Klärung dieses Themas nicht auf die Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen einzulassen.“
Gastbeitrag