2023-05-10T11:41:16+0000

Neue Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik gesetzlich verankert

Die neue Ausbildungsverordnung für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker ist in Kraft. In dieser Woche (8. Mai) veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium ein entsprechendes Gesetzblatt, das seit dem 1. Mai gültig ist. [Diesem Ergebnis ist ein rund zweieinhalb Jahre dauerndes Neuordnungsverfahren des Ausbildungsberufs vorausgegangen](https://schaden.news/de/article/link/42856/zkf-neuordnungsverfahren-caravan-techniker), an dem der Zentralverband für Karosserie- und Fahrzeugtechnik als zuständiger Fachverband maßgeblich beteiligt war. Steffen Fuchs, Referatsleiter Berufsbildung beim ZKF, begrüßt die neue Ausbildungsverordnung und zeigte sich im Gespräch mit schaden.news zufrieden mit den erarbeiteten Inhalten. ## Neue Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik unter Dach und Fach Das Papier enthält unter anderem die Eckdaten zu den Ausbildungsinhalten und Prüfungsbestandteilen sowie den Ausbildungsrahmenplan für die drei Fachrichtungen, für die sich die Auszubildenden entscheiden können. Größte Änderung in der Ausbildungsverordnung ist demnach die Einführung einer komplett neuen Fachrichtung: Ab dem neuen Ausbildungsjahr 2023/24 ist es für Azubis möglich, neben der Karosserieinstandhaltungstechnik sowie der Karosserie- und Fahrzeugbautechnik auch die Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik zu erlernen. Dementsprechend wurden in dem Papier die dafür notwendigen zu erlangenden Kenntnisse, Fähigkeiten sowie die Prüfungsinhalte festgelegt. ## Fortschreitende Technologie macht Novellierung der Ausbildungsverordnung unumgänglich Dennoch weist Steffen Fuchs darauf hin, dass die Ausbildungsverordnung für den Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker auch unabhängig von der neuen Fachrichtung, vor einer Novellierung gestanden habe: Die Vorgängerversion stammte demnach aus dem Jahr 2014. „Seitdem hat sich die Technologie hinsichtlich verwendeter Materialien und damit einhergehender Herstellungs- und Reparaturmethoden rasant verändert. Dementsprechend mussten auch die Lehrinhalte, beispielsweise für Werkstoffkunde sowie der Fügeverfahren grundlegend überarbeitet werden“, erklärt der Referatsleiter. Ebenfalls wurden die Inhalte hinsichtlich alternativer Antriebe, vernetzter Systeme sowie Energiegewinnungsanlagen, ergänzt bzw. intensiviert. ## Freiwillige Zusatzqualifikation Hochvolt für Stufe S3 ab sofort möglich Zudem wurde in die Ausbildungsneuordnung auch die Zusatzqualifikation für Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen aufgenommen. Zum Hintergrund: Bereits in der Vorgängerversion waren die Befähigungsstufen S1 und S2 in der Ausbildungsordnung verankert. Daran ändert sich auch in der neuen Verordnung nichts. Neu ist jedoch, dass der Azubi sich zusätzlich freiwillig auch für die Stufe S3, also Arbeiten unter Spannung, per Prüfung qualifizieren kann. ## Azubi-Kampagne „We Want You“ überarbeitet Im Zuge der Ausbildungsneuordnung für das Berufsbild hat der ZKF seine Kampagne „We Want You“ zur Azubi-Akquise für K&L-Betriebe erweitert. Diese umfasst nun auch die neue Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik. Werbemittel wie Flyer und Rollups seien bereits im Druck, sodass Betriebe demnächst bei jungen Menschen auch für das neue Profil werben können“, betonte Steffen Fuchs abschließend. [Hier können Sie sich die neue Ausbildungsverordnung für das Berufsbild Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker herunterladen. ](https://schaden.news/download/link/jboD)
Ina Otto