2022-04-06T10:43:47+0000

IFL: Ofentrocknung bei Hybrid- E-Fahrzeugen: Das ist zu beachten

Die Zahl der Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen mit elektrischem oder hybridem Antrieb steigt seit Jahren sprunghaft an. Laut dem Neuzulassungsbarometer des Kraftfahrt-Bundesamts wuchs im Februar 2022 allein der Anteil rein elektrischer Autos (BEV) um knapp 55 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung begleitet diese Entwicklung seit 2015 unter anderem durch Veröffentlichungen technischer Mitteilungen (TeMi), wie mit diesen Antriebsarten bei der Lackierung und Trocknung umzugehen ist. ## Wissensportal repair-pedia löst bisherige Übersichtsliste ab Bislang enthielt die betreffende Informationsreihe der IFL, die zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert worden war, eine tabellarische Auflistung nach Hersteller, Modell und verbautem Batterietyp sowie Hinweise zur maximal zulässigen Lackierkabinentemperatur und Trocknungszeit. Auch Herstellerangaben zum Umgang mit der Elektrik und eventuell erforderlichen Demontagearbeiten waren in dem Dokument zu finden. [In der aktualisierten TeMi, die Sie hier kostenfrei herunterladen können](https://schaden.news/download/link/jJVb), weicht die IFL allerdings von diesem Vorgehen ab und verweist stattdessen auf das interne [Wissensportal repair-pedia](https://www.repair-pedia.eu/de/de/start), das K&L-Betriebe nun künftig als Referenz nutzen sollen. Die IFL begründet diesen Schritt mit der hohen Anzahl an unterschiedlichen Modellen und Modellvarianten. Diese sei inzwischen so stark gestiegen, dass die Fortführung der bisherigen Übersichtsliste nicht mehr praktikabel erscheint. Als weiteres Argument für den Wechsel zur Online-Datenbank spreche die Möglichkeit, durch Anpassungen zeitnah auf etwaige Änderungen der Herstellervorgaben reagieren zu können. ## Tagesaktuelle Herstellervorgaben jederzeit online abrufbar Um zu jedem Fahrzeugmodell sowie der jeweiligen Ausstattungs- und Modellvariante Klarheit im Bereich der forcierten Ofentrocknung zu erlangen, empfiehlt die IFL, bereits vor der Schadenkalkulation im Online-Portal die jeweiligen tagesaktuellen und fahrzeugspezifischen Herstellervorgaben bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen zusammenzutragen und zu berücksichtigen. ## Arbeiten an der Hochvoltanlage nur mit erforderlicher Fachkunde Da für die Durchführung von Arbeiten am E-Fahrzeug ein Freischalten der Hochvoltanlage erforderlich ist, betont die IFL in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines entsprechenden Fachkundenachweises der Stufe 2S / 3S für alle damit befassten Mitarbeiter. Entsprechende Hochvoltschulungen werden von den bekannten Schulungsstätten TAK, ZKF, TÜV, DEKRA etc. angeboten. Zugang zum Schulungsangebot des ZKF finden Sie [hier](https://www.zkf.de/lehrgaenge/kurse/).
Christoph Hendel