2021-11-24T12:12:34+0000

Neues Förderprogramm: Jetzt Zuschuss für E-Ladestationen beantragen

Ab sofort können Unternehmen für die Beschaffung und Installation von Ladestationen auf dem eigenen Betriebsgelände Zuschüsse erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infratruktur hat in dieser Woche ein Förderprogramm über die staatliche Förderbank KfW aufgelegt. ## Was wird gefördert? Gefördert werden laut Programm der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen in Deutschland. Wichtig ist: Die Förderung gilt ausschließlich für stationäre Ladestationen, nicht für mobile. Voraussetzung für die Förderung der Ladestation ist, dass der Strom, der für den Ladevorgang erforderlich ist, zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder auch aus Eigenerzeugung vor Ort, beispielsweise aus einer Photovoltaik-Anlage auf dem Betriebsgelände, bezogen werden. ## Auch Installationsarbeiten förderfähig Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können laut dem Merkblatt der KfW Kosten für das Energie- oder Lademanagementsystem zur Steuerung, darüber hinaus auch der elektrische Anschluss (Netzanschluss) und Batteriespeichersysteme gefördert werden. Ebenso förderfähig sind notwendige Elektroinstallationsarbeiten, zum Beispiel Erdarbeiten, oder auch notwendige Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Die KfW weist darauf hin, dass keine Förderung gewährt wird, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens die Summe von 1.285,71 Euro unterschreitet. ## Achtung: Nur von unternehmenseigenen Fahrzeugen nutzbar Aus dem KfW-Förderprogramm geht hervor, dass die Nutzung der Ladestation ausschließlich für das Aufladen unternehmenseigener elektrisch betriebener Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie der elektrisch betriebenen Fahrzeuge der Beschäftigten des Unternehmens vorgesehen ist. ## „Förderprogramme detailliert prüfen" Bereits in der Vergangenheit hatte es nach Angaben von Marina Markanian von der bpr Mittelstandsberatung auch auf Landesebene Förderprogramme für die Anschaffung und Installation von E-Ladesäulen gegeben. Welches Programm passt, solle der Unternehmer vorher detailliert prüfen, rät die Expertin. Dabei sollte der Unternehmer auch eine Blick auf die zulässige KW-Zahl der Ladestation werfen. Bei der Antragstellung koönnen K&L-Betriebe sich auch unterstützen lassen, beispielsweise von einem Unternehmensberater. „Gerade für Betriebe, die selbst E-fahrzeuge im Fuhrpark haben oder mittelfristig auf solche Fahrzeuge umrüsten wollen, lohnt sich der Fördermittelantrag", betont Marina Markanian abschließend. [Die Details zum Förderprogramm und zur Antragstellung können Sie sich hier herunterladen. ](https://schaden.news/download/link/g5m7 )
Ina Otto