2021-09-29T08:22:07+0000

IFL: So sollten K&L-Betriebe mit Preiserhöhungen umgehen

Die negativen Folgen der Coronakrise sind für Reparaturbetriebe nicht nur aufgrund des drastischen Einbruchs bei den Reparaturaufträgen spürbar. Anhaltende Rohstoffengpässe sorgen seit Jahresbeginn für teils erhebliche Preiserhöhungen bei Lack- und Zubehörmaterial sowie Ersatzteilen, die an die Fachwerkstätten weitergegeben werden. [Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e. V. (IFL) hat daher in ihrer aktuellen Technischen Mitteilung Handlungsempfehlungen für den Umgang mit solchen Preissteigerungen zusammengefasst.](https://schaden.news/download/link/p0ox) ## Preisentwicklung: Kalkulationsdatenbanken erfassen meist nur größere Zeitintervalle Das derzeitige Marktgeschehen sei durch sprunghafte und tagesaktuelle Preiserhöhungen geprägt, heißt es in der Mitteilung. Die bisherige Praxis der Anbieter von Kalkulationsdatenbanken, erst nach Vorlage neuer Preislisten durch die Reparaturlackhersteller und Zubehörlieferanten Preisanpassungen in den Systemen zu hinterlegen, sei jedoch nicht dazu in der Lage, die derzeitigen kurzfristigen Änderungen adäquat zu erfassen. ## Eigene Preisanpassungen sollten dokumentiert und kommuniziert werden Die Experten der IFL raten Betrieben daher, selbst aktiv zu werden. Ergebe sich etwa durch den Abgleich der eigenen Einkaufspreise mit denen aus der Vergangenheit die Notwendigkeit, Anpassungen vorzunehmen, sollte dies entsprechend in den Angeboten berücksichtigt werden. Die festgestellten Materialpreiserhöhungen für Ersatzteile, Lacke und Zubehörmaterialien sollten dann jeweils dokumentiert und an den Rechnungsempfänger in Form einer Anlage zur Rechnung weitergeleitet werden. Aufgrund der meist nur verzögerten Übernahme der Preiserhöhungen in den Kalkulationsdatenbanken empfiehlt die Interessengemeinschaft, je nach Kalkulationsmethode (Hersteller, AZT, Eurolack) eine prozentuale Materialpreiserhöhung vorzunehmen. ## Diskrepanzen zwischen Sachverständigengutachten und Reparaturkosten vermeiden Betriebe sollten zudem nicht zögern, ihre Sachverständigen über die generelle Preisentwicklung zu informieren, da diese ebenfalls oft nur verzögert darüber Kenntnis erlangten. Auch wenn laut IFL Materialpreisanpassungen nicht zur Kürzung der Rechnung durch Dritte berechtigten, könnten Abweichungen zwischen dem Sachverständigengutachten und den ermittelten Reparaturkosten ansonsten zu einer Verzögerung des Schadenausgleichs in Form von Nachtragsgutachten oder Stellungnahmen nach sich ziehen. [Laden Sie hier kostenfrei die vollständige Technische Mitteilung der IFL herunter.](https://schaden.news/download/link/p0ox)
Christoph Hendel