2021-08-18T10:50:04+0000

Hochwasserkatastrophe: Insolvenzschutz für betroffene Betriebe soll länger gelten

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe, die von der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betroffen sind, wird ausgeweitet. Laut einem [aktuellen Artikel des Handelsblattes ](https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/aussetzung-der-insolvenzantragspflicht-hochwasser-insolvenzschutz-fuer-geschaedigte-unternehmen-soll-laenger-gelten/27523384.html?ticket=ST-8604716-zfyDSKpiYtGP7vJFljp2-ap2) hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass die Pflicht, Insolvenz zu beantragen, für vom Juli-Hochwasser geschädigte Unternehmen bis zum 31. Januar ausgesetzt wird. Ursprünglich sah der Beschluss des Kabinetts nur eine Ausetzung bis zum 31. Oktober vor. ## „Perspektiven für betroffene Unternehmen schaffen“ Ziel der Ausweitung sei es, den Unternehmen in der Hochwasserregion Perspektiven zu schaffen, heißt es in dem Handelsblatt-Artikel weiter. Das Medium zitiert in seinem Beitrag den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner: „Wer sein Hab und Gut verloren hat, soll nicht auch noch Sorge um den Betrieb und den Arbeitsplatz haben.“ Der Bundestag muss dem Beschluss noch zustimnmen. Das soll laut Handelsblatt in einer Sondersitzung in der kommenden Woche erfolgen.
Ina Otto