2021-06-09T16:44:55+0000

Corona-Klagen: Landgericht Coburg kritisiert HUK deutlich

Das Landgericht Coburg hat mit einer gerichtlichen Verfügung Anfang Juni ein Machtwort gesprochen. Hintergrund sind offenbar zahlreiche Klagen wegen Corona-Schutzmaßnahmen und Desinfektionskosten, die der Kfz-Versicherer HUK-Coburg nicht zahlen will. Die Verfügung, die der Reaktion vorliegt, ist auf den 7. Juni 2021 datiert. „Belastet durch eine Vielzahl gleichgelagerter Sachverhalte hat das Landgericht den Verfahrensbeteiligten Hinweise unter anderem auf den rechtlichen Umgang mit den Kürzungen der Reparaturkosten, insbesondere aber auch mit den Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen, Corona-Schutzmaterialien, Desinfektionskosten etc. mit auf den Weg gegeben“, erklärte Rechtsanwalt Henning Hamann, Geschäftsführer der ETL Kanzlei Voigt im Gespräch mit schaden.news. ## Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen grundsätzlich erstattungsfähig Besonders die Einschätzung der Richter lässt aufhorchen. Henning Hamann: „Das Landgericht Coburg lässt in der Verfügung wissen, dass es die Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen, Corona-Schutzmaterialien, Desinfektionskosten etc. für grundsätzlich erstattungsfähig hält.“ Auch seien die Reparaturkosten insgesamt grundsätzlich zu erstatten, und zwar unabhängig davon, ob der Geschädigte diese bereits bezahlt hat, oder nicht. Schließlich könne der Geschädigte nämlich eine etwaig vom Versicherer behauptete Überhöhung gar nicht erkennen, insbesondere wenn diese Kosten im Gutachten stünden. Weiter heißt es in der Erklärung des Landgerichts: Das gelte unter anderem für (restliche) Verbringungskosten, Reinigungskosten, Kosten für Corona-Schutzmaßnamen und Schutzmaterial und Sicherheitsmaßnahmen vor Ofentrocknung. ## Richter rechnen wohl mit ähnlichen Entscheidungen zugunsten der Kläger Aus der Verfügung geht weiterhin hervor, dass es bereits sechs dieser Entscheidungen identischen Ausgangs gibt und dass aktuell beim Landgericht Coburg eine Vielzahl weiterer, gleichartiger Verfahren anhängig sind, von denen die meisten Verfahren wohl zu Gunsten der Kläger ausgehen dürften. Das Gericht bittet daher die jeweiligen Parteien darum, zur Vermeidung weiterer Urteile eine außergerichtliche Erledigung dieser Verfahren anzustreben.
Christian Simmert