2021-02-03T14:03:18+0000

Ausbildungsprämie: Jetzt noch bis zu 3.000 Euro Zuschlag pro Azubi sichern

Um Handwerksbetriebe dabei zu unterstützen, den Nachwuchs zu sichern, hat die Bundesagentur für Arbeit das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern im vergangenen August auf den Weg gebracht. War der Zulauf laut BA zunächst verhalten, hat die Bundesregierung die Fördervoraussetzung im Dezember gelockert. Demnach können sich kleine und mittelständische Unternehmen die Einstellung von Auszubildenden fördern lassen. ## Bis zu 3.000 Euro Zuschuss pro Lehrling Die Ausbildungsprämie fördert kleine und mittlere Unternehmen, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossen haben, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag. Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag. Wichtig: Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Demnach werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 24.06.2020 bis 15.02.2021 begonnen haben oder beginnen. ## Wer ist förderfähig? Förderfähig sind dabei Betriebe, die maßgeblich von der Corona-Krise betroffen sind. So müssen die Beschäftigten eines Betriebes im Jahr 2020 mindestens in einem Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben __oder__ der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum entweder in 2 aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in 5 zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen. Zudem weist die Bundesagentur darauf hin, dass in beiden Varianten alternativ der Durchschnitt des jeweiligen Zeitraums für 2020 mit dem Durchschnitt der Umsätze der Monate November und Dezember 2019 verglichen werden könne, wenn das Unternehmen nach April 2019 gegründet worden ist. ## Was müssen Betriebe bei der Beantragung beachten? Um die Förderung zu beantragen, muss der Betrieb die entsprechenden Formulare [auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zum Förderprogramm](https://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/ausbildungspraemie) ausfüllen. Zudem sind eine Bescheinigung der zuständigen Stellen zum Abschluss der Ausbildungsverträge sowie eine De-minimis-Erklärung beizufügen. Weitere Informationen gibt die Bundesagentur auf ihrer Website im Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Ina Otto