2020-03-18T16:23:13+0000

Corona-Notfallplan: So vermeiden Betriebe jetzt wirtschaftliche Engpässe

Nach und nach spüren auch die K&L-Betriebe die Auswirkungen der Corona-Krise. Und so manchem drohen durch den zunehmenden Rückgang an Aufträgen auch Umsatzeinbußen und in der Folge eine wirtschaftliche Schieflage. Um den Schaden für die einzelnen Unternehmen gering zu halten, hat die Bundesregierung Ende vergangener Woche ein Maßnahmenpaket für die Wirtschaft beschlossen. Dieses könnte auch zahlreichen Fahrzeug- und Karosserienbetrieben vor einer Insolvenz bewahren. Folgende Unterstützung können K&L-Betriebe jetzt in Anspruch nehmen: __* Kurzarbeitergeld__ Vergangenen Freitag (13. März) hat die Bundesregierung die Kriterien für den Bezug von Kurzarbeitergeld vereinfacht. Demnach können Betriebe nun schon Kurzarbeitergeld beantragen, wenn für 10 Prozent der Belegschaft nicht mehr genug Arbeit vorhanden ist. Bisher lag die Grenze bei 30 Prozent. Herbert Prigge, Unternehmensberater der bpr Mittelstandsberatung erklärt, wie das Verfahren funktioniert: "Der Betriebsinhaber kann bei der Bundesagentur für Arbeit über ein Online-Formular das Kurzarbeitergeld beantragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Kurzarbeitergeld zu zahlen. Hierbei handelt es sich um 60 Prozent des Nettolohns. Für Arbeitnehmer mit Kind sind es 67 Prozent". Herbert Prigge hält es für möglich, dass die Politik die Höhe des Kurzarbeitergeldes in den nächsten Tagen noch einmal anpasst. [Das Antragsformular gibt es online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf). Ausfüllen, ausdrücken und ans Arbeitsamt schicken. __* Steuerliche Erleichterungen__ Ab sofort haben Betriebe die Möglichkeit, Steuern stunden zu lassen. Momentan gilt dies laut Herbert Prigge für die Körperschaftssteuer sowie die Einkommenssteuer. Für die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer ist dieses Verfahren jedoch nach Angaben des Unternehmensberaters noch nicht geklärt. "Darüber hinaus sind die Finanzämter angehalten, auf Säumniszuschläge zu verzichten", betont der Experte. __* Liquiditätshilfen__ "Im Freistaat Bayern greift seit dieser Woche ein Härtefallfond für Corona-Betroffene Betriebe. Durch diesen erhalten die Unternehmen bei 250 Mitarbeiter Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro", erklärt Herbert Prigge. Alle Informationen und Antragsunterlagen dazu folgen laut ihm in Kürze. Andere Bundesländer, wie Baden-Württemberg, diskutieren derzeit ebenfalls über die Einrichtung solcher Hilfsfonds. Herbert Prigge betont: „Wir halten K&L-Betriebe zu diesen Programmen auf dem Laufenden.“ __* Unterstützung durch die KfW-Förderbank__ Bei Liquiditätsproblemen unterstütze darüber hinaus die KfW Förderbank. "Der sogenannte KfW-Unternehmerkredit wurde erleichtert. Dabei läuft die Antragsstellung über die Hausbank", erklärt Unternehmensberater Herbert Prigge. In diesem Zuge sollen Haftungsfreistellungen für die Hausbank eine Kreditvergabe erleichtern. Auch hier erwarten die Experten noch Anpassungen in den nächsten Tagen. Anträge für diese Förderkredite können Betriebe bei ihrer Hausbank einreichen. „Hier liegen natürlich noch keine Erfahrungen vor, wie Banken sich in der aktuellen Krise aufstellen werden. Die Erwartungshaltung kann und darf aber sein, dass bei Betrieben, die vor Corona gesund waren und bei denen die Corona-Krise nachvollziehbar zu Problemen führt, unkompliziert unterstützt wird“, erklärt Herbert Prigge. Die bpr Mittelstandsberatung berät Betriebe, die wirtschaftliche Einbußen befürchten und Unterstützung benötigen. Unternehmen können ihre Fragen an [coronahilfe@bpr-mb.de](coronahilfe@bpr-mb.de) richten.
Ina Otto