2019-04-30T14:23:20+0000

Millionenschwerer Betrug bei Vermietung von Wohnmobilen

Die Geschichte des Bayerischen Rundfunks klingt unglaublich: Eine Kfz-Werkstatt vermietet als Zusatzgeschäft Wohnmobile an seine Kunden. Ein Caravan kommt nach der vereinbarten Mietzeit nicht zurück. Schnell wird klar, dass der Betrieb betrogen wurde: Das Wohnmobil wurde mit gefälschten Papieren an einen Dritten verkauft. ## Böse Überraschung für die Vermieter In der BR-Sendung Kontrovers wird die Betrugsmasche aufgedeckt. Doch damit nicht genug. Unglaublich, aber wahr: In diesen Fällen erhalten die Opfer die gestohlenen Wohnmobile, die unrechtmäßig verkauft wurden, nicht zurück. Denn obwohl die Polizei im Fall der Kfz-Werkstatt den entwendeten Caravan gefunden hatte, darf der kaufende Dritte das Wohnmobil behalten, da es sich um einen sogenannten „gutgläubigen Kauf“ handelt. ## Opfer vom Rechtsstaat enttäuscht In dem Fernsehbeitrag erklärt Prof. Johannes Kasper von der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg die Rechtslage: „In dem vorliegenden Fall ist der Käufer mehr geschützt als der ursprüngliche Besitzer.“ Juristisch gesehen handelt es sich nicht um einen Diebstahl, sondern um Unterschlagung. Dann kann der kaufende Dritte das Wohnmobil offenbar behalten, obwohl der Vermieter betrogen wurde. ## Hilft eine Unterschlagungsversicherung? Wie sich Betriebe schützen können, darauf geht der BR-Beitrag nicht ein. Jeder Unternehmer sollte jedoch prüfen, ob sich eine Unterschlagungsversicherung lohnt. Doch auch hier gilt Vorsicht: Es gibt auch Versicherer, die nach einem Diebstahl im Kleingedruckten eine erneute Entwendung ausgeschlossen haben. [Die gesamte Kontrovers-Sendung finden Sie in der Mediathek des Bayerischen Rundfunks. ](https://www.br.de/mediathek/video/kontrovers-17042019-wohnmobilbetrueger-geburtshilfen-schliessen-theo-waigel-wird-80-av:5c7d0b522f283b0018945a30)
Christian Simmert