2018-03-21T14:46:56+0000
# Haftpflicht- oder Kaskoschaden? Prüfen kann sich für Betriebe lohnen. Wann greift das Quotenvorrecht? „Bei Parkplätzunfällen in rund 90 Prozent“, eröffnete Marion Zeman ihren Vortrag beim Kanzlei Voigt Automotive Forum in Potsdam. Das wiederum bedeute, dass die meisten dieser Schäden falsch, nämlich allein über die Vollkasko abgerechnet werden. Die Rechtsanwältin erklärte den Teilnehmern, dass Betriebe und Autohäuser bei jedem Kaskoschaden, an dem ein weiterer Autofahrer beteiligt ist, prüfen sollten, ob sich das Quotenvorrecht anwenden lässt. Auf diese Weise ließen sich berechtigte Forderungen durchzusetzen. ## WAS IST DAS QUOTENVORRECHT UND WAS BRINGT ES? „Das Quotenvorrecht besagt, dass weder die eigene Vollkasko noch die gegnerische Haftpflicht davon profitieren sollen, dass es den jeweils anderen gibt“, fasste Marion Zeman zusammen. „Dementsprechend sollten im Optimalfall beide in Anspruch genommen werden.“ Was das bedeutet, rechnete die Rechtsanwältin in Potsdam vor: Bei der Abrechnung über die Vollkasko-Versicherung werden rund zwei Drittel der Kosten gedeckt, im Haftpflichtfall zahlt die gegnerische Versicherung rund die Hälfte. Mit dem Quotenvorrecht umgehen Werkstätten und Autohäuser das Thema Steuerung im Kaskofall. Sie können somit Schadengutachten selbst vergeben, die sonst im Kasko-Fall häufig vom Versicherer in Auftrag gegeben werden. Auch eventuell bestehende Werkstattbindungstarife sind in einem solchen Fall nicht gültig. Zudem sichert sich der Reparaturfachbetrieb eine höhere Schadenkostenerstattung und die Abrechnung erfolgt nach den eigenen Stundenverrechnungssätzen. ## „WAS DAS BLECH BERÜHRT HAT, IST QUOTENBEVORRECHTIGT“ Doch wann gilt die Regelung nun tatsächlich? Die Antwort der Rechtsanwältin ist einfach: „In fast allen Fällen, in denen an einem Unfall ein weiteres Fahrzeug beteiligt ist, lässt sich das Quotenvorrecht anwenden.“ Zur Beurteilung, welche Schadenpositionen hierbei geltend gemacht werden können, gelte: Alle Positionen, die das Blech berührt haben zu gleichen Teilen beim Kasko- und Haftpflichtversicherer abgerechnet werden. Damit zählen zu den quotenbevorrechtigten Ansprüchen: • Reparaturkosten • Selbstbeteiligung • Sachverständigenkosten • Abschleppkosten • Wertminderung ## MITARBEITER, PROZESSOPTIMIERUNG, GARANTIEN In weiteren praxisnahen Vorträgen thematisierten die Kooperationspartner des Kanzlei Voigt Automotive Forums in Potsdam unter anderem Aspekte wie Mitarbeiterbindung, Optimierungspotenziale durch den Einsatz von Software und Möglichkeiten, durch Anschluss- und Gebrauchtwagengarantien Kunden zufriedenzustellen. So stellte Andrew Eckstein das Konzept seines Unternehmens Meneks vor. Die angebotenen Anschluss- und Gebrauchtwagengarantien würden Händlern dabei helfen, ihre Kunden auf lange Sicht zufrieden zu stellen. Gleichzeitig profitiere der Händler, dessen Kunde sich dann auch im Schaden- oder Reparaturfall voraussichtlich an ihn wendet – und damit für weiteres Geschäft sorgt. Zudem zahle Meneks nach Ablauf der Garantiezeit 80 Prozent der nicht genutzten Rückstellungsbeträge als Kick-Back an den Verkäufer aus.
Lisa Möckel