2017-05-10T10:59:52+0000
# IFL-Tipp: Umfüllern angelieferter Kunststoffteile OEMs liefern Kunststoffteile gefüllert an den Reparaturbetrieb. Das bringt im Prozess jedoch keine Entlastung, da der Füller des Zulieferers nicht auf die Farbtonrezeptur des Lackherstellers abgestimmt ist. Um bei der Lackschadenreparatur ein hochwertiges Reparaturergebnis sicherzustellen, weist die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung IFL daraufhin, dass entsprechende Kunststoffteile mit Füller und Lack des gleichen Herstellers bearbeitet werden sollten. ## Das sollten Betriebe bei der Rechnungslegung beachten Die technische Mitteilung liefert Informationen darüber, wie mit angelieferten Kunststoffbauteilen im Reparaturbetrieb umzugehen ist. Es wird gezeigt, wie erkennbar ist, ob umgefüllert werden muss und wie die Kalkulation nach AZT-Lackindex erfolgt. Die [IFL-technische Mitteilung Nr. 07/2017 „Angelieferte Kunststoffbauteile, Notwendigkeit zum Umfüllern“](http://colornews.de/wp-content/uploads/2017/05/07-2017-Angelieferte-Kunststoffanbauteile-Notwendigkeit-zum-Umfüllern.pdf), können Sie kostenfrei herunterladen. Wurde umgefüllert, rät die IFL Betrieben, der Rechnung die technische Mitteilung beizulegen und in Bildern die notwendigen Arbeitsschritte zu dokumentieren.
Ingo Köcher