2016-05-30T08:25:52+0000
# IFL informiert über Lenkgetriebe-Austauschkriterien Mit der Meldung 06/2016 aktualisiert die IFL die Liste 11/2015 um weitere Fahrzeughersteller, die ihre Angaben zum Lenkgetriebe-Austausch überarbeitet haben. Änderungen und Ergänzungen zur ursprünglichen Liste sind dabei rot markiert. [Kostenfreier Download IFL-technische Mitteilung, Aktualisierung Nr. 06/2016.](http://colornews.de/wp-content/uploads/2016/05/06-2016-Kriterien-zum-Lenkgetriebetausch-_2_.pdf) ## Verkehrssicherheit entscheidet über Austausch Bei der Frage nach der Notwendigkeit des Austausches eines Lenkgetriebes nach einem Unfallereignis ist stets die Verkehrssicherheit und nicht die Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend! Die Untersuchung eines Lenkgetriebes ist im Hinblick auf die unfallbedingte Einleitung von Kräften weder in eingebauten Zustand noch mit den in den Werkstätten verfügbaren Mitteln möglich. Der Sachverständige übernimmt aber mit der Annahme des Auftrages „Erstellen eines Unfallschadengutachtens“ für das von ihm vorgefundene Schadenbild das Prognoserisiko. Der erforderliche Rechercheaufwand für die Ermittlung der aktuellen modellspezifischen Vorgaben (evtl. unter Mithilfe der Werkstatt) ist Aufgabe des Sachverständigen. ## Vorsicht vor Angaben im Internet Es gibt für aktuelle Fahrzeugmodelle von einigen Herstellern klare Kriterien zum Lenkgetriebetausch. Die Vorgaben der Hersteller für den Lenkgetriebetausch sind in vielen Punkten deckungsgleich mit den Vorgaben der Lenkgetriebehersteller wie z.B. ZF Lenksysteme GmbH (TRW), Koyo und SMI. Im Internet kursierende Angaben sollten nicht als Basis für die Beurteilung herangezogen werden, ob ein Lenkgetriebetausch erforderlich ist oder nicht. Der Ursprung dieser Quellen ist meist nicht klar erkennbar. Die Angaben und Inhalte der in der Mitteilung 06/2016 aufgestellten Liste entsprechen den Angaben durch die Hersteller im Zeitraum der Abfrage vom November 2014 bis Mai 2016. Diese Aufstellung/Aktualisierung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ingo Köcher